Markt Aindling beschließt neue Stellplatzsatzung
Kommune regelt, wie viele Parkplätze Bauherren ausweisen müssen – und unter welchen Bedingungen sie davon befreit sind
Aindling Die Marktgemeinde Aindling hat wieder eine Stellplatzsatzung. Den entsprechenden Beschluss fasste der Gemeinderat in seiner Sitzung am Dienstag ohne Gegenstimme. Die alte Stellplatzsatzung aus dem Jahr 1993 war vor knapp sechs Jahren aufgehoben worden, in der Zwischenzeit galt die Garagen- und Stellplatzverordnung. Diese Regelung führte zu Problemen bei der Ausweisung von Stellplätzen vor allem bei Mehrfamilienhäusern. Mit der neuen Satzung hatte sich vorab der Bauausschuss der Kommune befasst.
Im Gemeinderat wurde am Dienstag längere Zeit darüber gesprochen, wie man von der Stellplatzpflicht befreit werden kann. Bürgermeister Tomas Zinnecker informierte darüber, dass es sich hier um ein „ganz neues Recht“ handle: „Wenn jemand sagt, er will das ablösen, können wir das nicht verhindern.“ Nachdem die Regelung Erstaunen und Kopfschütteln auslöste, wurde auf den genauen Text in der Tischvorlage verwiesen. Dort heißt es beispielsweise, dass dem Bauherrn kein Wahlrecht eingeräumt werde: „Er kann die Variante nur beantragen, die letzte Entscheidung liegt beim Gemeinderat. Die Entscheidung darf nicht willkürlich erfolgen und hat insbesondere dem Gleichheitsprinzip Rechnung zu tragen.“ Als denkbares Beispiel wurde der mögliche Bau eins großen Wohnkomplexes angeführt, bei dem eigentlich 60 Stellplätze erforderlich wären. In diesem Fall drei Plätze abzulösen, wurde als eine akzeptable Vorgehensweise dargestellt. Dem Bürgermeister war die Forderung wichtig, die Beträge für eine Ablösung so anzusetzen, dass sie für den Bauherrn als empfindlich erscheinen. Man einigte sich schließlich auf 10000 Euro pro Platz im Hauptort Aindling und auf 7000 Euro in den Ortsteilen.
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