Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Aichach
  3. Sitzung: Markt Aindling beschließt neue Stellplatzsatzung

Sitzung
21.06.2018

Markt Aindling beschließt neue Stellplatzsatzung

Aindling hat wieder eine Stellplatzsatzung. Symbolfoto
Foto: Ulrich Weigel

Kommune regelt, wie viele Parkplätze Bauherren ausweisen müssen – und unter welchen Bedingungen sie davon befreit sind

Aindling Die Marktgemeinde Aindling hat wieder eine Stellplatzsatzung. Den entsprechenden Beschluss fasste der Gemeinderat in seiner Sitzung am Dienstag ohne Gegenstimme. Die alte Stellplatzsatzung aus dem Jahr 1993 war vor knapp sechs Jahren aufgehoben worden, in der Zwischenzeit galt die Garagen- und Stellplatzverordnung. Diese Regelung führte zu Problemen bei der Ausweisung von Stellplätzen vor allem bei Mehrfamilienhäusern. Mit der neuen Satzung hatte sich vorab der Bauausschuss der Kommune befasst.

Im Gemeinderat wurde am Dienstag längere Zeit darüber gesprochen, wie man von der Stellplatzpflicht befreit werden kann. Bürgermeister Tomas Zinnecker informierte darüber, dass es sich hier um ein „ganz neues Recht“ handle: „Wenn jemand sagt, er will das ablösen, können wir das nicht verhindern.“ Nachdem die Regelung Erstaunen und Kopfschütteln auslöste, wurde auf den genauen Text in der Tischvorlage verwiesen. Dort heißt es beispielsweise, dass dem Bauherrn kein Wahlrecht eingeräumt werde: „Er kann die Variante nur beantragen, die letzte Entscheidung liegt beim Gemeinderat. Die Entscheidung darf nicht willkürlich erfolgen und hat insbesondere dem Gleichheitsprinzip Rechnung zu tragen.“ Als denkbares Beispiel wurde der mögliche Bau eins großen Wohnkomplexes angeführt, bei dem eigentlich 60 Stellplätze erforderlich wären. In diesem Fall drei Plätze abzulösen, wurde als eine akzeptable Vorgehensweise dargestellt. Dem Bürgermeister war die Forderung wichtig, die Beträge für eine Ablösung so anzusetzen, dass sie für den Bauherrn als empfindlich erscheinen. Man einigte sich schließlich auf 10000 Euro pro Platz im Hauptort Aindling und auf 7000 Euro in den Ortsteilen.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.