Nach Bankrott: Weigl muss vorerst nicht ins Gefängnis
Vor einer Woche wurde der Pöttmeser Unternehmer Franz Josef Weigl wegen Bankrotts zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Doch das Urteil wird vorerst nicht rechtskräftig.
Zweieinhalb Jahre Haft wegen Bankrotts und Umsatzsteuerhinterziehung in Millionenhöhe – so lautete in der vergangenen Woche das Urteil am Landgericht Augsburg gegen Franz Josef Weigl. Zuvor hatten sich die Prozessbeteiligten auf einen Deal verständigt und Weigl ein Geständnis abgelegt.
Nun steht fest: Das Urteil wird vorerst nicht rechtskräftig. Die Anwälte von Weigl haben Revision eingelegt. Das teilte gestern ein Sprecher des Landgerichts auf Anfrage unserer Zeitung mit.
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