Nachbarschafts-Streit endet in Psychoterror und Schürhaken-Angriff
Ein 71-jähriger Rentner ging auf seinen Nachbarn los. Wegen Beleidigung und gefährlicher Körperverletzung stand er nun vor Gericht. Da sah er sich eher als Opfer.
Mit einem Schürhaken war ein 71-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis im März auf seine Nachbarn losgegangen. Bei dem Versuch, den Schlag abzuwehren, hatte sich der 62-jährige Nachbar an den Händen Prellungen und Schürfwunden zugezogen. Amtsrichterin Beate Schauer verurteilte den Angeklagten, der sich selbst vertrat, wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung zu acht Monaten auf Bewährung. Außerdem muss der Rentner 400 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.
Nicht als Täter, sondern als Opfer beschrieb sich der 71-Jährige vor Gericht. „Wenn bei denen etwas kaputt ist, dann war ich es.“ Auch an dem Tag Mitte März sei es so gewesen. Der Nachbar sei mit seiner Lebensgefährtin gekommen und habe die Scheibenwischer, die an seinem Auto fehlten, von ihm zurückgefordert. Der 62-Jährige hätte eine Plastikkiste und die Lebensgefährtin einen Krückstock in der Hand gehabt. Damit hätten die beiden auf ihn eingeschlagen. „Sie haben mich am Kopf getroffen und ich hatte davon Kopfschmerzen.“
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