Aichacher war noch unter Bewährung, als er den Optiker um die vollständige Bezahlung der Sehhilfe betrog

Aichach Finanziell ziemlich klamm war ein 21-jähriger Aichacher. So klamm, dass er einem Optiker im März vergangenen Jahres die neue Brille nicht vollständig bezahlte. Nachdem er damals unter offener Bewährung stand und auch schon eine Reihe von Verurteilungen hat, war der Betrug die entscheidende Tat, die ihn nun ins Gefängnis bringt. Jugendrichter Dieter Gockel verurteilte ihn zu einem Jahr Haft.
Als sich der 21-Jährige im März als Ersatz für die kaputte eine neue Brille anfertigen ließ, war er noch der Meinung, die insgesamt 308 Euro dafür auch bezahlen zu können. So sagte er es jedenfalls gestern aus. „Es wäre eng geworden, hätte aber geklappt.“ Schon im April musste er jedoch einen Offenbarungseid leisten. Im Mai verlor er seinen Arbeitsplatz.
Der Optiker hatte bis dahin außer der Anzahlung von 150 Euro, die der Angeklagte bei der Abholung der Brille zahlte, kein Geld mehr gesehen. Und auch den 21-Jährigen selbst habe er weder telefonisch noch schriftlich erreichen können, sagte der Optiker vor Gericht aus. Von dem finanziellen Engpass seines Kunden hatte er keine Ahnung. „Hätte er etwas gesagt, dann hätten wir über Ratenzahlung reden können“, meinte er vor Gericht.
Auf die Frage des Richters, warum er sich angesichts seiner finanziellen Lage überhaupt eine neue Brille gekauft und nicht die alte habe reparieren lassen, antwortete der 21-Jährige mit einem Schulterzucken. „Er ist sich wohl der Tragweite seines Handelns nicht bewusst“, hatte die Bewährungshelferin in ihrem Bericht über den Angeklagten geschrieben. Sie beschrieb ihn als einen Menschen, der nicht zukunftsorientiert handle, sondern eher alles schleifen lasse und erst aktiv werde, wenn es gar nicht mehr anders gehe. Dazu passte auch, dass er die in der Bewährungsstrafe vorgesehene Therapie wegen seiner Alkoholprobleme nie wirklich begonnen hatte.
Weil er mehrfach betrunken Auto gefahren und einige Male von der Polizei ohne Führerschein am Steuer eines Autos erwischt worden war, hatte Gockel ihn vor einigen Monaten zu einer achtmonatigen Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Außerdem hatte er vorher schon wegen Sachbeschädigung und auch Betrugs vor Gericht gestanden. Demnächst kommt ein weiteres Verfahren wegen Fahrens ohne Führerschein auf den 21-Jährigen zu.
Sie könne nicht viel finden, das für ihn spreche, sagte Staatsanwältin Eva Hetz: „Ich sehe keine günstige Sozialprognose.“ Unter Einbeziehung der achtmonatigen Jugendstrafe forderte sie eine einjährige Haftstrafe. „Er soll sehen, dass sein Handeln Konsequenzen hat.“ Rechtsanwalt Wolfgang Kunesch hatte dafür plädiert, dem 21-Jährigen noch eine Chance zu geben und ihn frei zu sprechen. Er hätte die Absicht gehabt, den Restbetrag zu zahlen, sagte er. Außerdem würde er sich darum bemühen, eine Arbeitsstelle zu finden.
„Null Verständnis“ hatte Richter Dieter Gockel laut eigener Aussage für den Angeklagten. Dieser habe sich an die Bewährungsauflage, mit der Drogenberatung Kontakt aufzunehmen, nicht gehalten. „Es hat sich nichts geändert“, stellte der Jugendrichter fest. Bei Problemen würde der 21-Jährige den Kopf in den Sand stecken. Die Oma des Angeklagten hat die Brille inzwischen komplett bezahlt. Die Brille selbst existiert schon gar nicht mehr. Sie sei kaputt gegangen, sagte der 21-Jährige. (drx)
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