Gefälschte Einlassbändchen vor Wiesn-Festzelt verkauft. 21-Jähriger verteidigt sich vor Aichachs Jugendrichter Dieter Gockel

Von Gerlinde Drexler
Aichach Einem Missverständnis hatte es ein 21-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis zu "verdanken", dass er vor dem Aichacher Amtsgericht stand. Er habe im vergangenen Jahr versucht, auf dem Oktoberfest gefälschte Einlassbändchen für zwei Festzelte zu verkaufen, lautete der Vorwurf. Im Laufe der Verhandlung stellte sich jedoch heraus, dass der Angeklagte an dem Tag zwar auf der Wiesn war. Die fraglichen Bändchen hatte jedoch sein Bruder zusammen mit einem Kumpel versucht, an den Mann zu bringen. Jugendrichter Dieter Gockel sprach den Angeklagten daraufhin vom Vorwurf des Betruges frei.
Den Vorwurf bestritt der Angeklagte von Anfang an energisch, aber zunächst glaubten ihm weder Gockel noch Staatsanwältin Eva Hetz. Vor allem nicht, weil er tatsächlich 15 Einlassbändchen bei sich gehabt hatte. Noch dazu wirklich gefälschte Bändchen. Dass er die schon ein halbes Jahr vorher für einen Euro das Stück im Internet für sich und seine Freunde gekauft habe, wollten ihm weder der Richter noch die Staatsanwältin abnehmen. „Zu dem Preis – das können doch nur Fälschungen sein“, hielt ihm Hetz vor.
Die Rettung kam vom Kumpel des Bruders. „Er hat es nicht verkauft, sondern sein Bruder“, stellte er vor Gericht richtig.
Staatsanwältin Hetz plädierte daraufhin für Freispruch. „Hätten Sie versucht, mit diesen 15 Bändern ins Zelt zu kommen, dann wäre es Urkundenfälschung gewesen“, machte sie dem Angeklagten klar. Der konnte das Gericht gestern als freier Mann verlassen. Stattdessen wird nun gegen seinen Bruder wegen Betrug und Urkundenfälschung ermittelt.
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