Rauchmelder: Der Retter an der Zimmerdecke
Ab 1. Januar gilt die Rauchmelderpflicht in Bayern. Feuerwehr, Baugenossenschaft und Baumarkt in Aichach sind darauf vorbereitet. Was muss man beachten?
In einer Wohnung in der Lilienstraße in Aichach brutzelte das Essen der Bewohnerin auf dem Herd. Doch die Frau beschloss, schnell aus der Wohnung zu flitzen und einen Salatkopf aus dem Gemüsebeet zu holen. Leider vergaß sie während der Gartenarbeit aber völlig die köchelnde Mahlzeit auf dem Herd. Das Essen begann anzubrennen, der Rauchmelder schlug Alarm. Ein Nachbar hörte das Warnpiepsen und verständigte die Feuerwehr, die einen Brand verhindern konnte. Ein Rauchmelder rettete auch mehreren Jugendlichen das Leben. Sie feierten eine Party in einem Jugendtreff in Algertshausen und übernachteten anschließend dort. Ein überhitzter Ofen fing Feuer, die jungen Leute hätten im Schlaf ersticken oder verbrennen können. Doch das warnende Piepsen des Melders weckte die Jugendlichen und sie riefen die Feuerwehr.
Michael Sieber kann viele solcher Geschichten erzählen. Der Kommandant der Aichacher Feuerwehr hat schon einige Einsätze erlebt, bei denen die Warngeräte Schäden verhindern und Menschenleben retten konnten. Zum 1. Januar 2018 werden die Rauchmelder nun für alle Wohnhäuser in Bayern zur Pflicht. Doch was bedeutet das genau? Kreisbrandinspektor Christian Happach erklärt: „Egal, ob es Rauchmelder, Warnmelder oder Brandmelder heißt, im Prinzip beschreiben diese Begriffe alle dasselbe.“ Sie sollen die Bewohner vor dem Ersticken und Verbrennen bewahren, falls ein Brand ausbricht.
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