Seine Bienenzucht wird der 69-jährige Rentner aus dem nördlichen Landkreis Augsburg wohl aufgeben müssen; im eigenen Garten darf er die Tiere jedenfalls nicht mehr halten. Die Anwohner fühlten sich bedroht. Von Margret Sturm Von Margret Sturm

Von Margret Sturm
Landkreis Augsburg Seine Bienenzucht wird der 69-jährige Rentner aus dem nördlichen Landkreis Augsburg wohl aufgeben müssen; im eigenen Garten darf er die Tiere jedenfalls nicht mehr halten.
Das Landgericht Augsburg hat gestern ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts bestätigt, gegen das der Mann Berufung eingelegt hatte. Das Gericht gab damit erneut den Nachbarn Recht, die in erster Instanz geklagt hatten, weil sie sich durch die Insekten bedroht fühlen.
Dabei hatte der 69-Jährige, der seit sieben Jahren Hobby-Imker ist, große Hoffnungen in ein Gutachten gesetzt, das seinen Bienen der Sorte "Carnica" bescheinigt, besonders sanftmütig und friedfertig zu sein. Auch der Anwalt des Rentners (David Braithwaite) betonte gestern in der Verhandlung, dass die Bienen, die die Nachbarn angegriffen hätten, sicherlich nicht die seines Mandanten seien. Vielmehr handele es sich hier um ein grundsätzliches Nachbarschaftsproblem, das lediglich über die Bienen ausgetragen werde.
Das sah der Anwalt der Nachbarn (Jürgen Weisbach) allerdings völlig anders. Er wies darauf hin, dass der Gutachter die Tiere bei einer Außentemperatur von sieben Grad beurteilt habe. Bei dieser Kälte seien Bienen natürlich träge und nicht mehr angriffslustig. Im Sommer sehe das freilich ganz anders aus.
Der Rechtsanwalt verwies zudem auf eine Reihe von Entscheidungen, die eine Bienenhaltung im Wohngebiet für unzulässig erklärt hätten. Mit einem Foto des Rentners im Schutzanzug und der Frage "Warum trägt er so etwas, wenn die Tiere total harmlos sind?" versuchte der Anwalt zu untermauern, dass Bienen nun mal stechen. Das brachte den Hobby-Imker in Rage: "Ich war schon im Badeanzug bei den Bienen", rief er und sagte: "Sanftmut ist bei meinen Tieren ein Zuchtmerkmal."
Doch es half alles nichts: Richter Wolfgang Demeter wies die Berufung zurück. In seiner Begründung sagte er, rein rechtstechnisch handle es sich bei den Bienenvölkern - der Mann hält zwei Völker mit je 40 000 Tieren - um "Emissionen" vom Nachbargrundstück. In jedem Einzelfall müsse die Frage geprüft werden, ob diese Emissionen von anderen hingenommen werden müssten. Selbstverständlich seien Bienen wichtige und notwendige Tiere, doch das rechtfertige nicht die Haltung an jedem Standort. Anhand eines Luftbilds sah es der Richter als erwiesen an, dass die Bienenhaltung hier nicht im ländlichen Bereich stattfinde, wo sie quasi zum natürlichen Umfeld gehören würde, sondern in einem dicht bebauten Wohngebiet ohne landwirtschaftliche Struktur.
Der Bereich sei sogar eher städtisch gegliedert. Hier sei die Bienenhaltung den Nachbarn nicht zuzumuten, wie schon das Amtsgericht festgestellt habe. Denn: "Auch die sanftmütigsten Bienen neigen ab und zu zum Stechen", so der Richter.
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