Das Verwaltungsgericht hat die Baugenehmigung aufgehoben und nun die Urteilsbegründung vorgelegt. Demnach wäre der Bau der Seniorenresidenz rechtens, würde er nur drei Schritte weiter weg entstehen. Von Nicole Simüller
Pöttmes Das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg war für viele Beteiligte eine Überraschung: Wie berichtet, hob das Gericht vor knapp drei Wochen die Baugenehmigung des Landratsamtes für ein zweites Haus der Seniorenresidenz Haile in Pöttmes auf. Auslöser dafür war die Klage einer Nachbarin gewesen, die ihren Bauernhof durch die Pläne gefährdet sah.
Nun liegt die Urteilsbegründung vor. Ivo Moll, Präsident des Verwaltungsgerichts, gab sie auf Anfrage unserer Zeitung in Grundzügen wieder. Demnach muss in diesem Fall nicht der, der landwirtschaftliche Gerüche auslöst, Abstand halten, sondern der andere, der den Gestank riecht. Sonst wäre das in einem Dorfgebiet geltende "Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme“ verletzt.
Das Pikante dabei: Ein Gutachten kommt zu dem Schluss, dass der Zweitbau der Seniorenresidenz dann rechtens wäre, wenn er nur zwei Meter weiter weg entstehen würde als geplant. Das Landratsamt Aichach-Friedberg und die Seniorenresidenz können beide noch Rechtsmittel einlegen.
Mehr zu der Urteilsbegründung und einen Kommentar dazu lesen Sie in den Aichacher Nachrichten (Mittwochsausgabe).
Jetzt bestellen! Das neue iPad inkl. e-Paper.
Artikel kommentieren
| Artikel bewerten: