Schöffen für die Amtszeit ab 2019 gesucht
So können sich Interessenten mit sozialer Kompetenz bewerben
In diesem Jahr werden bundesweit die Schöffen für die Amtszeit 2019 bis 2023 gewählt. Gesucht werden Menschen, die am Amtsgericht und Landgericht als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen wollen. Die Stadt Aichach stellt dafür eine Vorschlagsliste auf. Diese soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung berücksichtigen. Bewerben kann sich laut einer Mitteilung jeder, der in Aichach und den Ortsteilen wohnt und zum Stichtag 1. Januar 2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und die deutsche Sprache ausreichend beherrscht. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen wegen einer schweren Straftat ermittelt wird, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in der Justiz Tätige wie Richter, Rechtsanwälte oder Polizeivollzugsbeamte sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Schöffen sollten, so sieht es das Gesetz vor, über soziale Kompetenz verfügen. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Außerdem verlangt ihr Amt Unparteilichkeit und Selbstständigkeit, aber auch Verantwortungsbewusstsein. In ihrem Amt sollen sie Objektivität und Unvoreingenommenheit wahren, denn Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichgestellt. Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich.
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