Sie müssen mit dem Tod des Sohnes leben
Die Eltern des getöteten Mannes lenken nach dem Urteil gegen die Unfallverursacherin den Blick auf die beiden Todesopfer. Warum der Besuch der Verhandlung für sie so wichtig war.
Ihr Fahrfehler hat zwei jungen Menschen das Leben gekostet. Deshalb hat das Aichacher Jugendgericht diese Woche eine 18-Jährige aus dem Landkreis wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. In der Verhandlung und damit auch in der Berichterstattung unserer Zeitung stand vor allem die junge Frau auf der Anklagebank im Mittelpunkt. Doch was ist mit den beiden Todesopfern und ihren Hinterbliebenen? Diese Perspektive vermissen die Eltern des 26-jährigen Mannes, der bei dem schweren Zusammenstoß im Juni 2016 gestorben ist, in der Berichterstattung.
Gerichtssprecherin Daniela Lichti-Rödl hatte unsere Zeitung im Anschluss an die nichtöffentliche Verhandlung über diese informiert. Die Unfallverursacherin wurde zu 64 Stunden Hilfsdienst verurteilt. Sie war am 22. Juni auf dem Weg von Meitingen nach Thierhaupten mit ihrem Auto auf die Gegenfahrbahn geraten und in den Wagen des 26-Jährigen geprallt. Dieser und seine 21-jährige Lebensgefährtin auf der Rückbank starben. Der Beifahrer, Freund des Fahrers, überlebte.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.