So kommen Vereine im Landkreis mit der DSGVO zurecht
Anfang dieses Jahres hat die neue EU-Datenschutzgrundverordnung vielen Vereinen im Wittelsbacher Land Sorgen bereitet. Wie sie heute damit zurechtkommen.
Wie ein Schreckgespenst hat die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) viele Leute verunsichert. Was darf ich noch speichern? Wer darf auf Fotos? Von wem brauche ich eine Einverständniserklärung? Besonders kleine, ehrenamtlich geführte Vereine, die keine Rechtsabteilung haben, fühlten sich von den umfassenden Regelungen überfordert und damit alleingelassen. Am 25. Mai trat die DSGVO dann in Kraft. Wie ist es ihnen seither ergangen?
Anton Neukäufer, Vorsitzender des TSV-Pöttmes, erinnert sich gut an seine erste Reaktion: „Zuerst waren wir alle überrascht und geschockt, was von den Vereinen erwartet wird.“ Nach einer Tagung trafen die Verantwortlichen intern entsprechende Maßnahmen. „Ich denke aber, es nimmt noch etwas Zeit in Anspruch, wie bei vielen Vereinen“, sagt er und betont: „Der Mitgliederschutz hat höchste Priorität.“ Neukäufer berichtet, ihm sei zu Ohren gekommen, dass das Bayerische Staatsministerium die Vorgaben für Ehrenamtliche relativiert. „Es gibt zum Teil widersprüchliche Informationen, trotz Schulung“, beklagt er. Um gesetzeskonform zu handeln, müsse erst alles im Detail geklärt werden. Denn Vorsitzende sind fortan nicht nur für die Sportanlagen haftbar, sondern auch für datenschutzrechtliche Aspekte. „Es ist dramatisch, was auf die Vorstände zivilrechtlich zukommt“, sagt der Verantwortliche des TSV. Er sieht daher die Attraktivität seines Postens für mögliche Nachfolger in Gefahr. Auch werde die Vereinsarbeit eingeschränkt. So könnten von Ehrungen womöglich keine Bilder mehr veröffentlicht werden, befürchtet er.
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