Staatsanwältin: Brutale Tat grenzt schon an Blutrausch
Zwei angeklagte Frauen gestehen den Angriff auf Besucherinnen einer Friedberger Disco. Trotzdem kommen sie noch mit Bewährungsstrafen davon.
Richterin Cornelia Handl bezeichnet die Brutalität der beiden Angeklagten als unfassbar. „So eine derart grundlose Schlägerei habe ich hier selten verhandelt“, sagt sie. Die Beschuldigten hätten zwei Besucherinnen einer Friedberger Disco schließlich nur angegriffen, da die sich über ihr Vordrängeln auf der Toilette beschwerten. Am Ende des dritten Verhandlungstags am Aichacher Amtsgericht berät sich die Richterin mit zwei Schöffen eine Stunde lang. Danach verurteilt sie die Frauen zu Bewährungsstrafen von anderthalb beziehungsweise zwei Jahren.
Die dritte Verhandlung war nur nötig, da ein wichtiger Zeuge bei den ersten beiden nicht erschienen war. Dieses Mal kommt er zwangsweise: Polizisten holten ihn zu Hause ab und geleiten ihn in den Saal. Der damalige Türsteher der Disco belastet eine der Angeklagten. „Ich konnte sie in ihrer Aggressivität damals kaum von ihrem Opfer fernhalten, obwohl das schon am Boden lag“, sagt er.
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