Straßen: Öfter weniger oder einmal viel zahlen?
Dass Anlieger beim Ausbau mitzahlen müssen, bleibt ein Streitthema im Aichacher Stadtrat. Eine Vergleichsrechnung für Klingen soll bei der Entscheidung helfen.
Wird eine kommunale Straße ausgebaut, müssen die Anwohner mitzahlen. Das regelt die Straßenausbaubeitragssatzung, die der Aichacher Stadtrat 2013 mehrheitlich beschlossen hat. Nach langen Diskussionen, ob die Satzung ein „Kann“ oder ein „Muss“ ist, erhofften sich die Aichacher Klarheit vom Bayerischen Landtag. Der hielt bei seiner Änderung des Kommunalabgabengesetzes jedoch an der „Soll-Regelung“ fest. Neu ist die Möglichkeit, statt Einmalbeiträgen wiederkehrende Beiträge zu kassieren. Das sei als großer Wurf verkauft worden, sagte Bürgermeister Klaus Habermann, habe aber auch seine Tücken. Was es damit auf sich hat, erläuterte Wilhelm Rottenkolber, Leiter der Finanzverwaltung im Stadtrat (siehe Infokasten), der sich für eine Methode entscheiden muss.
Wiederkehrende Beiträge gibt es bereits in sechs anderen Bundesländern, unter anderem in Rheinland-Pfalz. Der Arbeitsaufwand sei anfangs wegen der nötigen Erhebungen enorm hoch, später hänge er von der Zahl der Baumaßnahmen ab. Juristisch anfechtbar, so Rottenkolber, sei vor allem die Festlegung der Einrichtungseinheit.
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