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21. August 2007 19:15 Uhr

Taxifahrt für 6,10 Euro endet vor Gericht

Aichach (axesd) - Er habe ihn komisch angesehen, aus der Hosentasche ein zusammengeklapptes Messer gezogen und ihn gefragt: "Willst du das Geld wirklich noch haben?" So sagte der Taxifahrer vor Gericht aus, der sich im März von einem betrunkenen 35-Jährigen bedroht gefühlt hatte. Dieser wurde nun gestern vom Aichacher Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Christian Grimmeisen zu einem Jahr Haft auf Bewährung sowie zu einer Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt.

Angefangen hatte alles an einem Abend im März, als der Angeklagte in einem Aichacher Biergarten seine Ex-Freundin und deren neuen Begleiter getroffen hatte. "Wir waren erst drei Monate auseinander. Als ich sie dann herumschmusen gesehen habe, begann ich mit Raki-Trinken", versuchte der Beschuldigte seinen späteren Alkoholpegel von 2,27 Promille zu erklären.

Irgendwann sei er mit einem Freund in das Taxi gestiegen und habe sich zu einer Aichacher Diskothek fahren lassen. Das hatte der Taxifahrer der Polizei gesagt - der Angeklagte konnte sich daran bereits nicht mehr erinnern.

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Gegen drei Uhr nachts habe der Taxifahrer ihn vor dieser Disco wieder aufgenommen. Vor dem Biergarten, von wo alles ausgegangen war, wollte der 35-Jährige aussteigen - allerdings ohne die 6,10 Euro für die Fahrt zu bezahlen. Nachdem der Taxifahrer ihn darauf hingewiesen hatte, holte der Fahrgast das zusammengeklappte Messer hervor und bedrohte den Fahrer. Dieser beruhigte den Angeklagten, überredete ihn, wieder einzusteigen und fuhr ihn direkt zum Polizeirevier. Dort habe der Angeklagte den Fahrpreis ohne zu zögern bezahlt.

"Die Tat war ein großer Schmarrn"

"Ich hatte noch nie einen Filmriss. Ich weiß nicht mehr, was alles passiert ist", beteuerte der 35-Jährige. Er habe noch nie ein Messer besessen, "nicht einmal ein Brotzeitmesser für die Arbeit". Er könne sich erst wieder an den Nachhauseweg von der Polizei erinnern. Polizeikommissar Matthias Sailer, der an jenem Abend Dienst hatte, bestätigte dies: "Der Angeklagte machte einen lethargischen Eindruck. Ich hatte nicht das Gefühl, dass er wusste, was passiert war."

Angesichts des reuigen Auftretens des Angeklagten vor Gericht, des hohen Alkoholpegels zur Tatzeit sowie der Tatsache, dass er sich widerstandslos hatte festnehmen lassen, sah Staatsanwalt Franz Wörz eine räuberische Erpressung in minderschwerem Fall. Auch Richter Grimmeisen und die beiden Schöffen waren sich einig, dass die Tat "eher ein großer Schmarrn war".

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