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  3. Bürgerversammlung: Tempo am Plattenberg ist einziges Streitthema

Bürgerversammlung
24.11.2017

Tempo am Plattenberg ist einziges Streitthema

Die Tempo-30-Zone ist ab sofort am Plattenberg in Aichach aufgehoben. Hier dürfen Autofahrer nun 50 Stundenkilometer fahren.
Foto: Symbolfoto: Ralf Lienert

Wo früher Tempo 30 galt, sind nun 50 Stundenkilometer erlaubt – in Schulnähe. Das verärgert die Eltern.

Die Diskussion um die Tempobegrenzung am Aichacher Plattenberg und die Sorge von Eltern um die Sicherheit ihrer Kinder auf dem Schulweg war das einzige richtige Streitthema bei der Bürgerversammlung in der TSV-Turnhalle für die Kernstadt. Mit rund 110 Zuhörern war die Versammlung so gut besucht wie schon seit Jahren nicht mehr. Für Bürgermeister Klaus Habermann ist dieser Termin vor dem Advent traditionell der Auftakt für eine Reihe von weiteren Versammlungen in den Stadtteilen. In diesem Jahr hatte die sogenannte „zentrale“ Bürgerversammlung ihren Namen wirklich verdient. Wegen der Personalengpässe in der Verwaltung und speziell im Bauamt (wir berichteten) seien die für das zweite Halbjahr geplanten Versammlungen auf das erste Halbjahr 2018 verschoben worden, so Habermann.

Nach dem ausführlichen Rechenschaftsbericht des Rathauschefs (wir berichteten gestern) hatten die Bürger das Wort. Wie fast schon erwartet, brachten Eltern den Wegfall der Geschwindigkeits-Begrenzung auf am Plattenberg zur Sprache. Dort galt über lange Zeit Tempo 30 von der Rudolf-Diesel-Straße bis zur Schulstraße (siehe Grafik). Doch im Oktober wurde das vom Stadtrat aufgehoben. Warum? Wie alle Kommunen hält die Stadt alle zwei Jahre eine sogenannte Verkehrsschau ab. Mitglieder sind Verkehrsexperten von Polizei und Verwaltung. Dabei wird unter anderem geprüft, ob die bestehende Beschilderung mit der aktuellen Rechtslage übereinstimmt. Ergebnis der Experten für den Plattenberg: Die Tempo-Begrenzung ist dort nicht möglich und die Beschilderung nach der Straßenverkehrsordnung nicht zulässig. Geschwindigkeitseinschränkungen dürften nur unter besonderen Umständen und bei besonderer Unfallgefahr gemacht werden. Beides sei am Plattenberg nicht gegeben, weil die Straße gut einsehbar sei und die Polizei keine erhöhte Unfallgefahr feststellen konnte. Konsequenz: Tempo 30 sei rechtlich anfechtbar. Die Polizei habe keine Handhabe. Sie könne dort nicht kontrollieren.

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