Unbelehrbare Blumenhändlerin muss in Haft
Wer eine Rechnung nicht bezahlt, landet nicht sofort vor Gericht. Doch im Fall einer Blumenhändlerin aus dem Kreis Aichach-Friedberg war es nicht nur ein Mal. Nun muss sie ins Gefängnis.
Wer einmal eine Rechnung von rund 30 Euro nicht bezahlt, landet normalerweise nicht sofort vor Gericht. Doch im Fall einer Blumenhändlerin aus dem nördlichen Landkreis war es eben nicht nur ein Mal. Sie war bereits des Öfteren wegen unterschiedlichen Betrugsfällen verurteilt worden. Nun zog Richterin Nadine Grimm die Konsequenzen und schickte die Angeklagte drei Monate in Haft.
Alles begann Anfang Juni vergangenen Jahres, als ein 53-Jähriger aus Aichach eine Blumenlieferung für seine Schwiegertochter in Neu-Ulm in Auftrag gegeben hatte. Er sagte aus, die Kosten in bar bei der Blumenhändlerin aus dem nördlichen Landkreis bezahlt zu haben. Der Lieferauftrag wurde an ein Blumengeschäft in Senden weitervermittelt, dieses sollte den Blumenstrauß zum Geburtstag überbringen. Drei Wochen vorher habe er bereits eine ähnliche Bestellung in Auftrag gegeben. "Das hat einwandfrei geklappt, darum bin ich ja wieder dahin gegangen", sagte der 53-Jährige.
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