Urteil: 22-Jähriger schlägt Ex-Freund in Disko
Zufälliges Treffen von zwei jungen Männern eskaliert. 21-Jähriger muss mehrmals operiert werden. Sein ehemaliger Kumpel hat ihn schwer getroffen.
Stunk lag in der Luft, als ein 22-Jähriger und ein 21-Jähriger, beide aus dem nördlichen Landkreis, sich Anfang Dezember vergangenen Jahres in einer Diskothek gegenüberstanden. Laut Anklage schlug der 22-Jährige dem anderen mit der Faust so ins Gesicht, dass der Knochen unter dem Auge des 21-Jährigen brach. Die schlechte Stimmung, die zwischen beiden schwelt, ist noch immer nicht verraucht. Deshalb hatte Amtsrichter Walter Hell auch einen deutlichen Rat für den Angeklagten, der sich kürzlich wegen vorsätzlicher Körperverletzung vor Gericht verantworten musste.
Vor rund einem Jahr waren die beiden eine Zeit lang sogar fast so etwas wie Freunde. Davon ist nichts mehr übrig geblieben. Anlass war scheinbar eine Behauptung des 22-Jährigen, durch die der andere sich schwer beleidigt fühlte. Der 21-Jährige drohte daraufhin: „Das nächste Mal mache ich dich zur Sau.“ Der 22-Jährige sagte nun aus, bei einem Treffen an einem See habe er sich mit dem 21-Jährigen aussprechen wollen. Das Treffen kam jedoch nicht zustande.
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