Verfahren gegen Adolf Fronhofer eingestellt
Prozess am Aichacher Amtsgericht fällt aus
Eigentlich hätte sich Adolf Fronhofer, Eigentümer der Aktienmühle Aichach, am Mittwochnachmittag vor dem Aichacher Amtsgericht verantworten sollen. Ihm wurde unerlaubtes Betreiben einer Anlage vorgeworfen. Doch die Verhandlung fiel aus. Wie Amtsgerichtsdirektor Walter Hell auf Anfrage mitteilte, wurde das Verfahren auf Empfehlung der Staatsanwaltschaft eingestellt. Im Gegenzug muss Fronhofer eine Geldauflage von 2300 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung bezahlen.
Die Staatsanwaltschaft hatte Fronhofer vorgeworfen, neben einer bereits existierenden Anlage eine zweite sogenannte Getreideschüttgosse, in die bei der Anlieferung Getreide abgeladen wird, wieder in Betrieb genommen zu haben, obwohl er dafür eine Genehmigung gebraucht hätte. Die zweite Anlage, in die früher Zugwaggons entladen wurden, war bereits längere Zeit stillgelegt gewesen, ehe Fronhofer sie – so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft – im August 2015 wieder in Betrieb nahm. Im Mai 2016 musste er ihn wieder einstellen, als das Landratsamt Wind von der Sache bekam. Gegen einen Strafbefehl über 30 Tagessätze à 90 Euro, also 2700 Euro, legte Fronhofer Einspruch ein. Deshalb wurde ein Verhandlungstermin am Amtsgericht angesetzt. Dazu kam es am Ende nicht mehr. (nsi)
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