Vogel gezeigt und mit Faust gedroht: Fahrer bedrängen sich gegenseitig
Wer hier wen genötigt und bedrängt hat, sollte eigentlich die Richterin herausfinden und dann ihr Urteil sprechen. Das stellte sich aber als ziemlich schwierig heraus.
Mit einem Freispruch verließ am Freitag ein 55-jähriger Günzburger das Aichacher Amtsgericht. Er war angeklagt, auf der Autobahn über mehrere Kilometer einen anderen Autofahrer aus Friedberg genötigt zu haben. Genau das Gleiche behauptete der Günzburger jedoch auch von dem Friedberger Fahrer. Richterin Nadine Grimm konnte aufgrund der Aussagen nicht entscheiden, welcher Fahrer nun wen bedrängt hatte. Nach dem Grundsatz, dass im Zweifel zugunsten des Angeklagten zu entscheiden sei, sprach die Richterin den Günzburger vom Vorwurf der Nötigung frei.
Die Ehefrauen der beiden Fahrer bestätigten die jeweilige Version
Es waren zwei komplett gegensätzliche Aussagen, die Grimm erzählt bekam. Einig waren sich beide Seiten, dass es bereits in einem Münchener Parkhaus losgegangen war. „Er hat sein Auto vor mir rausgetragen“, sagte der 42-jährige Friedberger und meinte damit, dass der Günzburger seiner Meinung nach extrem langsam aus dem Parkhaus gefahren sei. Da sei er schon von dem Friedberger angehupt worden, bestätigte der Angeklagte.
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