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  3. Justiz: Vorbestrafter muss nicht ins Gefängnis

Justiz
13.02.2017

Vorbestrafter muss nicht ins Gefängnis

Ein 53-jähriger aus dem Landkreis Aichach-Friedberg entgeht nur knapp einer Gefängnisstrafe im Amtsgericht Aichach.
Foto: Katja Röderer

Richter verurteilt 53-Jährigen, weil er bei Dasing betrunken und ohne Führerschein am Steuer erwischt wurde

Seine letzte Chance hat ein Angeklagter im Amtsgericht in Aichach bekommen. Gleich zwei Verstöße hatte sich der 53-Jährige im Herbst geleistet. Der Mann aus dem nördlichen Landkreis war im Oktober mit 1,5 Promille auf der B300 bei Dasing unterwegs gewesen, als die Polizei ihn betrunken und ohne Führerschein in seinem Mercedes aufgehalten hatte.

Im Gerichtssaal erklärte der Baggerfahrer jetzt, dass er zu diesem Zeitpunkt keinen Chauffeur gehabt habe, aber irgendwie wieder nach Hause kommen musste, nachdem er in einer Wirtschaft in Aichach Alkohol getrunken hatte. Seit 2014 lebt der Mann in Deutschland, weil er in seiner Heimat arbeitslos gewesen sei. Allerdings war ihm wegen Alkohols am Steuer bereits im November 2015 der Führerschein abgenommen worden. Dazu kam eine Freiheitsstrafe wegen eines Sexualdelikts, die nur zwei Monate vor seiner Trunkenheitsfahrt verhängt worden war. Dieser Verurteilung auf Bewährung wurde dann auch in den nachfolgenden Plädoyers ein großer Stellenwert eingeräumt. Dass es wieder zu einer Freiheitsstrafe kommen würde, war für alle Beteiligten im Gerichtssaal klar. Der 53-Jährige gab die Tat auch zu. Nur die Frage der Bewährung musste geklärt werden. Staatsanwalt Benjamin Rüdiger forderte neben einem 24-monatigen Fahrverbot sechs Monate Freiheitsstrafe – ohne Bewährung. Nachdem der vorbestrafte Angeklagte in der Bewährungszeit betrunken gefahren war, wollte er ihm keine günstige Sozialprognose ausstellen.

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