Warum das Verfassungsjubiläum ein Grund zum Feiern ist
Christine Schmid-Mägele spricht im Stadtmuseum über bayerische Konstitution. Ab heute Ausstellung
2018 ist für Bayern ein ganz besonderes Jahr. Gefeiert wird nicht nur das Jubiläum 100 Jahre Freistaat sowie 100 Jahre Ende des Ersten Weltkrieges, sondern auch 200 Jahre bayerische Verfassung. Ob dies ein Grund zum Feiern ist oder eher nicht, war Thema eines Vortrags, den die Volkshochschule Aichach, der Heimatverein sowie das Stadtarchiv im Aichacher Stadtmuseum anboten. Christine Schmid-Mägele, Lehrerin unter anderem für Geschichte am Paul-Klee-Gymnasium in Gersthofen, befasst sich seit einiger Zeit mit dem Thema des Verfassungsjubiläums, auch gemeinsam mit ihren Schülern.
1818 erließ König Max I. Joseph von Bayern eine oktroyierte – also vom Souverän aufgezwungene – Verfassung. Obwohl es seit 1808 bereits eine bayerische Konstitution gab, die allerdings durch die Napoleonischen Kriege kaum zum Tragen kam, gilt die zehn Jahre jüngere Verfassung als wahrer Vorreiter unserer heutigen Demokratie.
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