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Verordnung
23.01.2017

Was halten die Flugbegeisterten von der Verordnung?

Das Fliegen mit Drohnen wird nun geregelt.
Foto: Bernhard Weizenegger/Archiv

Das Bundeskabinett hat gerade neue Regeln für Drohnen verordnet. Im Wittelsbacher Land stoßen sie nicht nur auf Begeisterung. Modellflieger sind teilweise besorgt.

Die Auswahl an Drohnen ist groß. Vom technischen Spielzeug für Hobbyflieger bis hin zu gewerblich genutzten Geräten ist alles für alle zu haben. Noch. Das Bundeskabinett hat jetzt Regeln für Drohnen aufgestellt. Der Entwurf der Verordnung ist soeben beschlossen worden. Nicht alle im Wittelsbacher Land sind davon begeistert.

Einig sind sie sich aber zumindest darüber, dass die neue Plakette mit Namen und Adresse des Besitzers an jedem Flugobjekt ab 250 Gramm sinnvoll ist. Das Namensschild freut auch die Polizei. Erich Weberstetter ist Dienststellenleiter bei der Aichacher Polizei, die schon des Öfteren mit Drohnen zu tun hatte. „Das ist auf jeden Fall ein Vorteil“, sagt Weberstellter über das Namensschild. „Jede Maßnahme, die der Identifikation dient, macht es uns natürlich leichter.“ Stürzt eine Drohne ab oder richtet Schaden an, weiß die Polizei, an wen sie sich wenden muss. Weberstetter sagt aber auch: „Wir werden nicht jede Drohne kontrollieren, die gerade in der Luft ist. Es sei denn, es ergeben sich Anhaltspunkte für eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit.“

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