Wenn Lohnpreller im Chefsessel sitzen
Nicht immer wird im Landkreis der Mindestlohn bezahlt. Was die Gewerkschaft dazu sagt.
Wenn der Chef den Lohn prellt: Im Landkreis Aichach-Friedberg bekommen nicht alle Beschäftigten die Bezahlung, die ihnen per Gesetz zusteht. Das kritisiert in einer Pressemitteilung die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Die NGG beruft sich hierbei auf neue Zahlen des Bundesfinanzministeriums. Diesen Zahlen zufolge leitete das verantwortliche Hauptzollamt Augsburg in den ersten sechs Monaten des Jahres insgesamt 84 Ermittlungsverfahren wegen nicht gezahlter Mindestlöhne ein. Im Hotel- und Gaststättengewerbe wurden die Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) 15 Mal fündig. Für Tim Lubecki von der NGG Schwaben steht fest: „Jeder Verstoß ist einer zu viel. Es kann nicht angehen, dass sich auch zwei Jahre nach seiner Einführung noch immer nicht alle Betriebe an den gesetzlichen Mindestlohn halten.“ Auch spezielle Branchenmindestlöhne, wie es sie etwa für die Leiharbeit gebe, würden zu häufig unterlaufen. Positiv wertet Lubecki dabei die Zunahme der Kontrollen. Im ersten Halbjahr prüften die Augsburger Zollbeamten laut Statistik 158 Hotels, Gaststätten und Restaurants - das sind 58 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Zugleich wendet sich die NGG gegen Pläne, die Dokumentationspflichten beim Mindestlohn aufzuweichen. Dafür hatten sich Union und FDP im Wahlkampf ausgesprochen. Lubecki: „Nur wenn die Beschäftigten ihre Arbeitszeiten genau erfassen, lässt sich Lohn-Prellerei verhindern. Denn gerade im Gastgewerbe kommt es immer wieder vor, dass Chefs versuchen, ihre Mitarbeiter zu Umsonst-Überstunden zu zwingen.“ (AN)
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