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Wald
09.03.2018

Wie viel Wild darf gejagt werden?

Förster Rolf Banholzer überprüft auf einer Verjüngungsfläche die Verbissschäden. Die Erkenntnisse fließen in das Forstliche Gutachten ein, das die Abschusszahlen für das Wild vorgibt.
Foto: Daniel Weber

Jedes dritte Jahr stellen Gutachter fest, wie groß die Verbissschäden sind. Danach richtet sich die Abschussplanung. Das soll den Dauerstreit zwischen Waldbesitzern und Jägern entschärfen.

Wald und Wild – was für die einen untrennbar zusammengehört, ist für die anderen ein immerwährender Konfliktstoff. „Seit Langem wird eine emotionale Debatte um die Verbissschäden durch Rehe und Hirsche in den Wäldern geführt. Die Tiere fressen die Triebe junger Pflanzen und hindern so deren Wachstum. Deshalb sind sie den Waldbesitzern ein Dorn im Auge “, so stellt Ralf Gang, Abteilungsleiter für den Bereich Forsten im Landwirtschaftsamt Augsburg die eine Seite dar. „Die Jäger hingegen dezimieren nur ungern die Population in ihren Revieren und sehen den Wildverbiss meist weniger kritisch“, schildert Gang die andere Seite im Streit.

In Anbetracht der festgefahrenen Positionen wurde 1986 erstmals das Forstliche Gutachten erstellt. Alle drei Jahre liefert die statistische Erhebung objektive Zahlen, auf deren Grundlage der nächste Abschussplan erstellt wird. Er soll für beide Parteien nachvollziehbar sein, deshalb verfolgen viele Förster und Waldbesitzer das Verfahren mit großem Interesse.

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