Windräder bei Pöttmes sind alle zu hoch
Das Luftamt sagt Nein wegen des Militärflughafens. Das Neuburger Landratsamt hat den Antrag für acht Anlagen bereits abgelehnt. Auch die vier auf Pöttmeser Flur sind zu hoch.
Für das Luftamt Südbayern ist der geplante Windpark mit insgesamt zwölf Anlagen auf dem Höhenrücken im Streulachwald zwischen den Kommunen Ehekirchen (Kreis Neuburg-Schrobenhausen) und Pöttmes (Aichach-Friedberg) in der jetzigen Form nicht zu realisieren. Die Behörde hat den Bau gegenüber den Landratsämtern in Neuburg und Aichach abgelehnt, weil wegen des Militärflughafens Zell bei Neuburg die Windkraftanlagen nur maximal 614 Meter über Normal Null (NN) hoch sein dürfen. Die geplanten acht Windräder auf dem Gemeindegebiet von Ehekirchen mit einer Höhe zwischen 199 und 225 Metern überschreiten aber alle diese Grenze. Wie Thomas Assenbrunner, Pressesprecher des Neuburger Landratsamtes gestern auf Anfrage unserer Zeitung bestätigte, sei das Landratsamt gesetzlich an diese Stellungnahme gebunden. Der Windpark könne in dieser Form nicht genehmigt werden. Deshalb sei das negative Votum des Luftamts der Firma Uka mitgeteilt worden – verbunden mit der Frage, ob sie den Antrag auf Vorbescheid (eine Bauvoranfrage) zurückziehen oder aufrechterhalten will. Auch das Landratsamt in Aichach bestätigte den Eingang der negativen Stellungnahme des Luftamtes. In Aichach sei aber noch keine Entscheidung über den Vorbescheid für die vier dort beantragten Windräder gefallen, so der dortige Pressesprecher Wolfgang Müller.
Wie das sächsische Unternehmen Uka darauf reagiert, ist noch offen. Nach den Worten von Pressesprecher Henrik Oliver von Oehsen werde die Sachlage derzeit geprüft und bewertet. „Da uns von Anfang an bewusst war, dass die Belange der Luftfahrt Einfluss auf das Projekt nehmen können, haben wir nur einen Antrag auf einen Vorbescheid gestellt. Er diente der Prüfung, was luftfahrttechnisch an bestimmten Standorten geht. Wenn unsere rechtliche Prüfung der Stellungnahme der Luftfahrtbehörde abgeschlossen ist, passen wir gegebenenfalls unsere Pläne für den Windpark an“, antwortete das Unternehmen auf Anfrage unserer Zeitung. Grundsätzlich kann der Windparkentwickler einen neuen Bescheid einreichen, über den die Landratsämter erneut entscheiden müssen.
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