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06. Februar 2012 12:03 Uhr

Bürgerversammlung

Windräder wirbeln viele Fragen in Ebenried auf

Komplexe Rechtslage sorgt für lange Debatte über Konzentrationsflächen. Gemeinderat beschließt morgen weiteres Vorgehen

Pöttmes-Ebenried Die Windkraft war erwartungsgemäß das bestimmende Thema der Bürgerversammlung im Pöttmeser Ortsteil Ebenried. Über 30 Zuhörer waren am Freitag in den Gasthof Kirchenwirt gekommen, unter ihnen mehrere Gemeinderäte, Ortssprecher Ottmar Keller und dritter Bürgermeister Thomas Huber. Trotz teils sehr kontroverser Ansichten blieb die Debatte überwiegend sachlich.

Sie machte deutlich, wie sehr die komplizierte Rechtslage das Verständnis erschwert. Wie berichtet, hatte der Gemeinderat sich gegen die 2011 in Ebenried geforderte Bürgerbefragung zum Thema Windkraft ausgesprochen und stattdessen die Ausweisung zweier Konzentrationsflächen am Gumppenberg und im Ebenrieder Forst in die Wege geleitet, um „Wildwuchs“ im Gemeindegebiet zu verhindern.

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Im Zuge dieses Verfahrens konnten Bürger und Behörden ihre Einwände geltend machen. Diese sollten im Bauausschuss öffentlich behandelt werden. Doch weil ein lange erhofftes Urteil vom Verwaltungsgerichtshof dazwischen kam, wurde das Thema im Januar kurzfristig von der Tagesordnung genommen.

Eine Tatsache, die Bernd Lassel, Sprecher der Bürgerinitiative „Miteinand’ fürs Pöttmeser Land“, kritisierte: „Wer Einwände eingereicht hat, hat nie eine Antwort bekommen.“ Er monierte zudem, dass bei den von Helmut Schenke initiierten Bürgerwindrädern sogar schon über Renditeerwartungen gesprochen werde. Schindele stellte klar, dass nach dem Urteil erst der Gemeinderat entscheide, ob er mit der Ausweisung von Windkraftflächen weitermacht. Die Sitzung beginnt am morgigen Dienstag um 19 Uhr. Zudem verwies er darauf, dass die Bürgerwindräder eine Privatinitiative seien. Das sah Lassel anders: „Ich kann einen Menschen nicht in zwei Hälften – Gemeinderat und Privatperson – teilen.“

Gemeinde muss Gebiete melden

Wie berichtet, sind nach dem Urteil der Verwaltungsrichter Windräder nur auf Vorrang- oder Vorbehaltsgebieten eines Regionalplans möglich, oder wenn Kommunen wie Pöttmes selbst Baurecht durch Konzentrationsflächen schaffen. Bis auf drei Flächen – nahe Hiesling bei Griesbeckerzell (Aichach), bei Mauerbach (Aichach) und bei Friedberg-Bachern – ist damit im ganzen Landkreis eine Windkraftnutzung nur bei Zustimmung der jeweiligen Gemeinde möglich. Ändern könnte sich das aber, wenn der Planungsverband sein Papier umschreibt und die Vorrang- und Vorbehaltsflächen ausweitet. Das läuft derzeit.

Schindele unterstrich, dass die Gemeinden im Zuge dessen aufgefordert wurden, geeignete Flächen zu melden. Die von der bayerischen Staatsregierung in Auftrag gegebene Gebietskulisse stimmt ihm zufolge im Wesentlichen mit den von der Gemeinde geplanten Konzentrationsflächen überein. Sollte der Gemeinderat deren Ausweisung weiterverfolgen, werden demnächst im Bauausschuss die Einwände der Bürger öffentlich behandelt. Laut Bürgermeister folgen ein bis zwei weitere öffentliche Auslegungen.

Toni Brugger, ebenfalls Sprecher der Bürgerinitiative, wollte wissen, ob nach dem neuen Gerichtsurteil die Abstände der Konzentrationsflächen zu den Wohnhäusern vergrößert werden könnten. Der Bürgermeister verneinte: „Das wäre eine Verhinderungsplanung und die ist rechtlich nicht zulässig.“ Allerdings könnten im Bebauungsplan weitere Festlegungen getroffen werden. Die Windräder würden vermutlich auch nicht genau an der Grenze der Flächen gebaut.

Kritik: Pöttmes ein Feigenblatt

Schindele unterstrich, was passieren würde, wenn die Gemeinde keine Flächen ausweist: „Dann kommen Anträge, die einzeln für die Orte behandelt werden müssen.“ Die Kritik Lassels, Pöttmes diene anderen Gemeinden und dem Landkreis als „Feigenblatt“, selbst nichts oder weniger in Sachen Windkraft zu tun, wies er zurück: „Jede Gemeinde muss tätig werden.“ Wo Windräder entstehen könnten, werde allein nach fachlichen Kriterien ermittelt.

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