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  3. Kopfstoß beim Fußball: Zidane-Aktion auf dem Sportplatz landet vor Gericht

Kopfstoß beim Fußball
12.01.2010

Zidane-Aktion auf dem Sportplatz landet vor Gericht

Für Zidane war WM-Platzverweis eine «gute Sache»
Foto: DPA

Diese Erfahrung musste auch Zinedine Zidane schon machen: Ein Kopfstoß auf dem Fußballplatz ist völlig inakzeptabel. Wie der Fußballstar hatte ein Hobbykicker vom VfR Jettingen einen Gegner attackiert. Deshalb wurde er zum Fall für die Justiz.

Diese Erfahrung musste auch Zinedine Zidane schon machen: Ein Kopfstoß auf dem Fußballplatz ist völlig inakzeptabel. Wie der französische Fußballstar hatte ein heute 28-jähriger Hobbykicker vom VfR Jettingen einen Gegner attackiert. So geschehen beim Spiel gegen Aindling II im April 2009.

Das Foul brachte dem Mann nun beinahe eine Vorstrafe wegen Körperverletzung ein. Das Nachspiel am Dienstag vor dem Aichacher Amtsgericht endete aber glimpflich für ihn. Gegen die Zahlung von 1500 Euro Schmerzensgeld an das Opfer, das einen Nasenbeinbruch erlitten hatte, wurde das Verfahren eingestellt.

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