Schwarzfahren kann teuer werden - 40 Euro Strafe sind für gewöhnlich fällig, wenn man in einem Zug der Bahn ohne Fahrschein erwischt wird. Dass es aber nur ein paar beleidigende Worte braucht bis daraus eine mehrmonatige Gefängnisstrafe wird, hat ein junger Mann aus Ingolstadt gestern vor Gericht in Aichach einsehen müssen.
Von Steffi Schuster, Aichach
Schwarzfahren kann teuer werden - 40 Euro Strafe sind für gewöhnlich fällig, wenn man in einem Zug der Bahn ohne Fahrschein erwischt wird. Dass es aber nur ein paar beleidigende Worte braucht bis daraus eine mehrmonatige Gefängnisstrafe wird, hat ein junger Mann aus Ingolstadt gestern vor Gericht in Aichach einsehen müssen: Wegen zweifacher Beleidigung des Lokführers verurteilte Richter Christian Grimmeisen den 25-Jährigen zu vier Monaten Haft - ohne Bewährung.
Da er damals im Juni spät dran war, wollte der Angeklagte sein Ticket im Zug lösen. Er fragte am Bahnsteig in Ingolstadt einen Zugführer, ob das möglich sei. Doch weil der Mann einfach weiterlief - er musste dringend auf die Toilette - maulte ihm der 25-Jährige ein "dann eben nicht, du fette Sau" hinterher. Beleidigung Nummer eins.
"Zurück am Bahnsteig sah ich dann, dass der junge Mann in meinen Zug, also den Schienenbus nach Augsburg, einsteigt", berichtete der 46-jährige Zugführer. Verärgert über die Beleidigung, habe er ihn an der nächsten Station nach seiner Fahrkarte gefragt. Da der Ingolstädter keine vorweisen konnte, informierte er den Fahrdienstleiter am Schrobenhausener Bahnhof. Und der verständigte die Aichacher Polizei, die den Fahrgast am Bahnhof in Aichach zur Rede stellte.
Dabei hatte der junge Mann schlechte Karten: Es ist seit 1. April dieses Jahres - und in der Paartalbahn zwischen Ingolstadt und Augsburg sogar schon seit 2002 - nicht mehr möglich, Tickets beim Schaffner zu lösen. Entsprechende Schilder an den Eingangstüren und im Zug weisen darauf hin. Als die Polizisten den 25-Jährigen dann aufforderten, zur Aufnahme seiner Personalien auszusteigen, lautete sein Kommentar: "Jetzt muss ich wegen der Glatze auch noch aus dem Zug." Gemeint war der Zugführer. Beleidigung Nummer zwei also.
Staatsanwalt Franz Wörz und Richter Christian Grimmeisen zeigten für so ein "harmloses Schimpfwort", wie es der Angeklagte nannte, kein Verständnis. "Es spricht leider nicht viel für Sie", erläuterte Grimmeisen dem jungen Mann: "Viele Vorstrafen, Drogenprobleme, Hartz-IV-Empfänger".
Wie es die Staatsanwaltschaft gefordert hatte, verurteilte er den 25-Jährigen zu vier Monaten ohne Bewährung. "Bei Ihrer Persönlichkeitsstruktur ist eine Freiheitsstrafe unerlässlich, obwohl Sie ohnehin wieder Straftaten begehen werden", begründete Grimmeisen das Urteil. Doch zunächst einmal will der Angeklagte in Berufung gehen.
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