129 Absagen bei der Wohnungssuche
Pamela Mannara muss zum Jahresende aus ihrer Wohnung raus. Warum die Neusäßerin, die zu 50 Prozent schwerbehindert ist, immer noch keine neue Bleibe hat und am Verzweifeln ist.
Die Geschichte von Pamela Mannara aus Neusäß erinnert an die von Maria und Josef und ihre Herbergssuche – gerade jetzt, zu Weihnachten. Zwar ist die 43-Jährige alleinstehend und auch nicht schwanger, doch auch ihre Lage ist prekär. Sie sucht verzweifelt nach einer neuen Wohnung – und das seit acht Monaten. Ihre Geschichte ist eine über bürokratische Hürden und den angespannten Wohnungsmarkt.
Es ist ein Wettlauf gegen die Zeit. Aus ihrer jetzigen Ein-Zimmer-Wohnung im Neusässer Alpenviertel hätte Pamela Mannara eigentlich schon zum 30. September ausziehen müssen. Ihre Vermieter kündigten ihr wegen Eigenbedarf. Da sie keine neue Bleibe gefunden hatte, bekam sie eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember. Pamela Mannara hat sich 129 Wohnungen angesehen, bisher vergeblich. Sie ist finanziell auf staatliche Unterstützung angewiesen, ihre Miete übernimmt daher das Jobcenter. „Doch neun von zehn Vermieter wollen das nicht“, schildert Pamela Mannara ihren Eindruck.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Mit der Aufgabe der Regelung, dass die Miete vom Träger der Sozialleistung an den Vermieter bezahlt wird, hat man den Betroffenen im Namen der Menschenwürde einen Bärendienst erwiesen. Früher einmal waren Sozialhilfeempfänger geschätzte Mieter, denn die Miete kam pünktlich und garantiert.
Wieso können die Anspruchsberechtigten diesen Teil ihres Anspruchs für die Dauer des Mietverhältnisses nicht einfach abtreten? Es kann doch nicht sein, das eine gewünschte Verbesserung eine schlechtere Situation herbeiführt? Keine Wohnung zu bekommen, von Obdachlosigkeit bedroht zu sein ist allemal entwürdigender als eine Überweisung der Miete durchs Jobcenter.
Frau Mannara hat auch recht, dass es schreiendes Unrecht ist, dass sie keine Wohnung beziehen darf, die 18 Euro zu teuer ist (auch das ist eine Form von Entmündigung), selbst wenn sie das mit ihrem eigenen Geld auffangen möchte und andere Arbeitslose umziehen müssen, weil die Miete erhöht wurde, regelmäßig aber nicht überprüft wird, ob Sozialwohnungen durch Fehlbeleger blockiert werden, bzw. diese nicht zu einem Auszug gezwungen werden, selbst wenn dies bekannt ist.
In was für einem Staat leben wir eigentlich? Man kann schon wirklich wütend werden.
Auch die Zuständigkeitenregelung beim Jobcenter, die es Frau Mannara schwer macht, sich in Augsburg umzusehen ist einigermaßen starrsinnig. Von den Arbeitssuchenden wird Flexibilität verlangt, selbst bringt man eine solche nicht auf die Reihe.
Ich wünsche Frau Mannara, dass ihre Vermieterin noch weiter kulant ist und sie nicht auf die Straße setzt und dass sie bald eine Wohnung finden wird.
Wieso können die Anspruchsberechtigten diesen Teil ihres Anspruchs für die Dauer des Mietverhältnisses nicht einfach abtreten?
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Nicht pfändbar > somit auch nicht abtretbar
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https://dejure.org/gesetze/BGB/400.html
Hat mich jetzt nicht losgelassen...
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Mit der Aufgabe der Regelung, dass die Miete vom Träger der Sozialleistung an den Vermieter bezahlt wird, hat man den Betroffenen im Namen der Menschenwürde einen Bärendienst erwiesen.
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Wer hat das gemacht?
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Löwsungshinweis:
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http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/53659697ea0819d01.php
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Bei der Hetze gegen Menschen, die Hartz IV erhalten kann es sich negativ auf sie auswirkenBei einer direkten Überweisung der Miete durch das JobCenter an den Vermieter erfährt dieser vom Bezug des ALG II und dadurch können dem Mieter Nachteile entstehen.
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Auch damals hat man bei fehlenden Sachargumenten schon von Hetze gesprochen...
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Wer wollte es wieder rückgängig machen und ist damit (leider) gescheitert?
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Lösungshinweis:
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http://www.sozialleistungen.info/news/14.10.2009-miete-bei-hartz-iv-soll-zukuenftig-direkt-an-vermieter-gezahlt-werden/
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