Allmannshofen verliert Förderung über 100.000 Euro
Die Gemeinde Allmannshofen streitet mit der Dorferneuerung über die Kirchberghalle. Im Kern geht es um den Baubeginn. War der Start zu früh?
Der Bau der Kirchberghalle liegt schon einige Jahre zurück. Abgeschlossen ist das Kapitel aber noch nicht: Die Gemeinde klagte jüngst am Verwaltungsgericht Augsburg gegen den Freistaat. Im Kern ging es um einen Bescheid, der die Bewilligung einer Förderung von 100.000 Euro aus dem Dorferneuerungsprogramm widerrief. Der Grund: Die Gemeinde Allmannshofen soll mit dem Bau der Halle im Dorfzentrum begonnen haben, bevor die Erlaubnis zum Maßnahmebeginn vorlag. Das Problem: Mit dem Bau geförderter Maßnahmen darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis vorliegt. Aber wie definiert sich eigentlich der Baubeginn?
Laut Auskunft eines Sprechers des Verwaltungsgerichts wollte die Gemeinde in einem Aufwasch den Abriss der Fundamente eines alten Lagergebäudes auf dem Grundstück und weitere Erdarbeiten erledigen. Doch das war offenbar schon zu viel. Nach Ansicht des Gerichts sei zwar ein Herrichten des Grundstücks für die folgenden Bauarbeiten in Ordnung. Im vorliegenden Fall seien aber die Erdarbeiten etwas „über das unschädliche Herrichten des Baugrundstücks“ hinausgegangen, auch wenn die Abgrenzung in diesem Fall sicherlich nicht einfach gewesen sei.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.