Samstag, 18. Mai 2013

05. Mai 2012 10:27 Uhr

Landkreis Augsburg

Am Lech steht der Grill auf der schwarzen Liste

Derzeit macht es Spaß, nach draußen zu gehen. Doch nicht überall ist offenes Feuer erlaubt – speziell bei Flüssen gelten eigene Regeln

Kein guter Platz für Grillfreunde ist das Lechgebiet im Landkreis Augsburg. Wegen der Waldbrandgefahr und der dort ansässigen Vogelart des Flussregenpfeifers ist offenes Feuer entlang des Flusses verboten. Den Grill gleich wie hier im Wasser zu versenken, ist aber ebensowenig erlaubt.

Diese Vogelart hat entlang das Lechs eines ihrer europaweit größten Brutgebiete. Sowohl für Griller als auch für Badegäste bedeutet das eine weitere Einschränkung: Der Zutritt zu einigen Kiesbänken im Lech ist verboten und per Schild gekennzeichnet. Zu groß ist nach Auskunft der Naturschutzbehörde die Gefahr, dass Brutgebiete des Vogels durch Badegäste zerstört werden könnten oder der Vogel vom Menschen verschreckt werden könnte.

Wer grillen möchte, den verweist Zwick auf den heimischen Garten. Ausdrücklich ausgewiesene Grillplätze gibt es bei den wenigsten Kommunen. Ob ein Grillverbot ausgesprochen ist oder ein Platz speziell dafür ausgewiesen wird, liegt letztlich in der Verantwortung der Gemeinden und Städte.

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Bislang haben aber weder Meitingen noch die Nachbarn aus Gersthofen, Neusäß oder Stadtbergen Grillplätze ausgewiesen – zu groß sei der Verwaltungsaufwand. Dies bedeutet aber nicht, dass für das Grillen und das offene Feuer im Freien keine Regeln gelten. Die Kommunen beziehen sich in diesem Fall auf die allgemein gültige Bayerische Brandschutzverordnung die entsprechende Verhaltensregeln vorschreibt.

Verbote gibt es hingegen sehr wohl: So hat Gersthofen bereits vor einigen Jahren einen Grillstop für den Europaweiher ausgesprochen. Die Stadt Augsburg, die für den Lech bis Stettenhofen zuständig ist, hat vor einigen Jahren ein Grillverbot für die Flüsse Wertach und Lech erlassen.

Im Naturpark Westliche Wälder ist offenes Feuer generell nicht erlaubt. Ausnahmen gibt es hingegen an den drei ausgewiesenen Grillstellen: am Klosterplatz bei Oberschönenfeld, im Grillplatz bei Döpshofen und auf der Föhrenbergwiese zwischen Diedorf und Rommelsried. Um diese Plätze nutzen zu können, ist hingegen eine Anmeldung bei den Bayerischen Staatsforsten in Zusmarshausen notwendig. Die gute Nachricht ist: Die Anmeldung ist kostenlos. Die schlechte Nachricht für Kurzentschlossene: Alleine der beliebte Platz in Rommelsried ist jetzt schon bis August ausgebucht.

Immerhin: Die Rad- und Wanderwege im Naturpark sind ohne Anmeldung benutzbar. Und auch der Flussregenpfeifer hat sich dort bis jetzt noch nicht blicken lassen.

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