Schlimme Folgen hat für einen 53-jährigen Mann aus dem nördlichen Landkreis sein unbeherrschtes Verhalten bei einer Autofahrt durch Wertingen im April 2009. Er hatte an einer Kreuzung die obszönen Handzeichen eines neben ihm befindlichen Autofahrers mit dem Sprühen eines Reizgases durch die geöffnete Glasscheibe seiner Fahrertüre beantwortet. Dabei erlitten der nebenstehende Wagenlenker, der ebenfalls die Scheibe heruntergedreht hatte, sowie dessen Beifahrer Verletzungen an den Augen.
Zu Hause mit der Freundin gestritten
Nun stand der seit Kurzem arbeitslose Mann vor dem Amtsgericht in Dillingen, dort musste er sich wegen gefährlicher Körperverletzung und Nötigung im Straßenverkehr verantworten. "Es tut mir alles sehr leid, und ich weiß nicht, wie das geschehen konnte", sagte der Angeklagte auf Fragen von Richterin Yvonne Möller. Er habe sich wegen der beleidigenden eindeutigen Handbewegungen provoziert gefühlt und sei schon wegen einer kleinen Auseinandersetzung mit seiner Freundin zu Hause etwas erregt gewesen, so der 53-Jährige.
Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, mit dem Reizgas eine gefährliche Körperverletzung an zwei anderen Menschen in Kauf genommen zu haben. Nachdem sich im Nachgang zu dem Vorfall auch eine Verfolgungsfahrt entwickelt hatte, bei der der geschädigte Wagenlenker und sein Beifahrer den aggressiven anderen Autofahrer in Richtung Binswangen verfolgten, warf Staatsanwalt Strasser dem Angeklagten zusätzlich Nötigung vor, weil dieser durch mehrfaches Bremsen und plötzliches Anhalten einen Auffahrunfall riskierte. Dies bestritt der Beschuldigte allerdings vehement.
Mehrmals wollte Richterin Möller vom Angeklagten wissen, warum er auf beleidigende Handbewegungen so aggressiv reagierte. Dass dies nicht angemessen gewesen sei, stünde außerhalb jeder Diskussion, war sich die Verteidigung mit der Vorsitzenden einig.
Der Angeklagte sehe sein unrechtes Verhalten rundweg ein und habe sich auch im Vorfeld des Prozesses bereits bei den geschädigten zwei jungen Männern entschuldigt. Außerdem seien insgesamt 800 Euro Schmerzensgeld geflossen, erinnerte der Verteidiger. Richterin Möller verlas die Latte von kleineren Vorstrafen des Beschuldigten, unter denen sich ein ähnlicher Vorfall wie der zu verhandelnde befand, ebenfalls Trunkenheitsfahrten.
Staatsanwalt Strasser plädierte für ein Jahr Freiheitsstrafe ohne Bewährung, die Verteidigung plädierte auf eine Bewährungsstrafe. Richterin Möller ließ beim Urteil die zur Last gelegte Nötigung zwar fallen, verhängte aber doch eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten ohne Bewährung. Das vom Angeklagten verwendete Reizgas hätte auch zur Erblindung der geschädigten Personen führen können und sei somit als gefährliche Körperverletzung zu sehen. "Sie haben haargenau schon einmal eine solche Tat begangen", redete sie dem Mann ins Gewissen. Außerdem veranlasste Richterin Möller den Einzug des Führerscheins für ein Jahr. (syla)
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