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Justiz
24.02.2015

Ausraster wegen der Ehre der Cousine

Bei einer Silvesterfeier brennen einem 22-Jährigen die Sicherungen durch. Das Problem: Er stand unter offener Bewährung

Weil er um die Ehre seiner Cousine fürchtete, sind bei einem 22-Jährigen in Gersthofen die Sicherungen durchgebrannt: In der Neujahrsnacht 2014 hatte der Mann in einer Disko im Hery Park einen anderen Partygast angegriffen und mit mehreren Faustschlägen traktiert. Bei der Attacke wurde dem Opfer die Nase gebrochen, dazu erlitt er eine Gehirnerschütterung und verlor einen Teil seines Eckzahns. Gut ein Jahr nach der Tat musste der Türke sich nun vor dem Augsburger Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Für den einschlägig und mehrfach vorbestraften Mann, der bereits einige Zeit im Gefängnis verbracht hat, ging es um viel: Die Tat beging er unter offener Bewährung.

Dem Amtsrichter Ralf Hirmer konnte der Arbeitslose keine einleuchtende Begründung für seinen Ausraster nennen: „Wir waren an diesem Abend als Familie unterwegs, und ich war der einzige Mann. Ich musste auf die Mädchen aufpassen. Und der Mann hat sich an meine Cousine rangemacht. Das hat mir nicht gefallen.“ Dass seine körperliche Verfassung aber nur bedingt zuließ, dass er sich um seine Verwandte kümmern konnte, räumte er vor Gericht ein: Etwa eine Flasche Wodka habe er an diesem Abend getrunken, dazu noch einige Cocktails. „Ich war stark betrunken.“

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