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  3. Kreis Augsburg: Auto überrollt bewusstlosen Mann vor den Augen einer Helferin

Kreis Augsburg
26.01.2016

Auto überrollt bewusstlosen Mann vor den Augen einer Helferin

Drei Tage vor Weihnachten 2014: Auf der Straße zwischen Lauterbrunn und Emersacker bricht ein 55-Jähriger zusammen und wird danach von einem Auto überrollt und getötet.
Foto: Archivbild, Lode

Nachdem ein 55-Jähriger auf einer Straße zusammengebrochen war, wurde er von einem Auto erfasst und getötet. Der Fahrer stand jetzt vor Gericht.

Es ist eine Horrorvorstellung für alle Unfallhelfer: Bei dem Versuch, einen Bewusstlosen von der Straße zu retten, ist letztlich alles umsonst – und der Mann wird von einem anderen Auto überfahren. So geschehen ist dies einer heute 48 Jahre alten Frau: Drei Tage vor Weihnachten 2014 war die Meitingerin abends auf der Verbindungsstraße von Emersacker nach Heretsried unterwegs, als sie auf der Gegenfahrbahn einen Mann auf der Straße liegen sah. Die Altenpflegerin zögerte keine Sekunde, sprang aus dem Fahrzeug, um den Bewusstlosen von der Fahrbahn zu zerren – und kam doch zu spät. Ein Auto erfasste den 55-jährigen Mann und tötete ihn. Die Frau selbst rettete sich mit einem Sprung vor dem herannahenden Auto und brach sich dabei den Ellbogen. Doch damit nicht genug: Wie sich herausstellen sollte, kannte sie den Toten sogar.

Die Umstände dieses Unfalls waren am Dienstag Thema für das Augsburger Amtsgericht unter Vorsitz von Richterin Martina Triebel. Der heute 80 Jahre alte Unfallfahrer hatte gegen den Strafbefehl über 90 Tagessätze wegen fahrlässiger Tötung Einspruch eingelegt, sodass es zur Verhandlung kam. Im Kern der Verhandlung stand die Frage, ob der Senior den Unfall hätte verhindern können – oder eben nicht.

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Die Diskussion ist geschlossen.

26.01.2016

„Aber wenn ich nichts sehen kann, muss ich die Geschwindigkeit eben massiv reduzieren.“

Endlich mal einer, der das Sichtfahrgebot so auslegt, wie es auch in der StVO steht. Dass in der Praxis alle nach dem Konzept »Augen zu und durch« fahren, ist eben eine Unsitte, die nach den Buchstaben von Recht und Gesetz nicht in Ordnung ist. U. A. um solche Vorfälle, wie den geschehenen zu verhindern.