Bauen nur noch mit Sondererlaubnis
Große Teile von Thierhaupten gelten bald als Überschwemmungsgebiet – mit vielen Folgen
Das letzte große Hochwasser in Thierhaupten war im Jahr 2006. In wenigen Tagen soll nun fast der gesamte Ortsbereich westlich des Flüsschens Friedberger Ach vorläufig als Überschwemmungsgebiet gesichert werden. Das bedeutet, dass in diesem Gebiet keine Bauten mehr erlaubt sind, es sei denn, man hat eine Sondergenehmigung, baut hochwasserangepasst und ersetzt die verloren gegangene Hochwasserrückhaltefläche.
Nur 20 Zuhörer waren zur Gemeinderatssitzung in den Klostersaal gekommen, wo Vertreter von Wasserwirtschaftsamt Donauwörth und Landratsamt Augsburg erläuterten, was diese „vorläufige Sicherung“ des Überschwemmungsgebiets an der Friedberger Ach bedeutet. Wolfgang Kaluschke, Leiter des Sachgebiets Wasserrecht am Landratsamt Augsburg, wies auf das Bayerische Wassergesetz hin, das die Wasserwirtschaftsämter verpflichte, alle Überschwemmungsgebiete in Bayern zu ermitteln. Das Landratsamt müsse dann innerhalb von drei Monaten die vorläufige Sicherung für ein solches Gebiet durchführen. Für das Überschwemmungsgebiet an der Friedberger Ach läuft diese Frist in 14 Tagen aus. Kaluschke: „Wenn wir die vorläufige Sicherung nicht machen, sind wir schadenersatzpflichtig.“
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