Bewerber für das Amt der Jugendschöffen gesucht
Amtszeit dauert fünf Jahre
Der Landkreis Augsburg sucht Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023. Bewerben können sich erzieherisch Befähigte und in der Jugenderziehung tätige Personen deutscher Staatsangehörigkeit, die nach dem 31. Dezember 1949 und vor dem 1. Januar 1994 geboren sind, und mindestens ein Jahr im Landkreis wohnen. Aus den Vorschlagslisten des Landkreises Augsburg und der Stadt Augsburg wird ein unabhängiger, beim Amtsgericht Augsburg gebildeter Wahlausschuss im Herbst 2018 die Jugendschöffen wählen.
Bewerbungsformulare stehen im Internet unter www.schoeffenwahl.de, Rubrik Kommune, Formulare/Mustertexte zur Verfügung.
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