Biber, Bier und heiße Schokolade
In der Fastenzeit wurde anno dazumal kräftig getrickst. Doch die Tage davor waren im Augsburger Land ausgelassene Festtage.
Achtung! Wer dieses Rezept nachkocht, macht sich doppelt strafbar. Erstens: Es handelt sich um die Verarbeitung eines geschützten Tieres. Zweitens: Es ist Fastenzeit, Fleisch kommt daher nicht auf den Tisch.
Doch vor einigen Jahrhunderten sah die Sache ganz anders aus. So berichten die Medien jedes Jahr auf neue, dass vor allem bei den Mönchen in den Wochen vor Ostern der gedünstete oder gebratene Biber, Biberschlegel mit Speck oder Biberschweif auf der Speisekarte stand. Mönche hätten einfach den Biber zum Fisch erklärt – und schon war der Genuss kein Fastenbrechen mehr. Heißt es. Von diesen Tricksereien aber weiß beispielsweise die Erzabtei St. Ottilien, die zur Diözese Augsburg gehört, nichts. Denn: „Uns gibt es seit dem Jahr 1887“. Und Biber habe zu dieser Zeit nicht auf der Speisekarte gestanden. Auch dem früheren Kreisheimatpfleger im Augsburger Land, Professor Walter Pötzl, sind solche Überlieferungen nicht bekannt.
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