Bürgermeister schuldig - Anwälte kündigen Revision an
Wegen der Beleidigung einer Staatsanwältin erhält Peter Wendel eine Geldstrafe. Seine Anwälte kündigen Revision an.
Das Augsburger Amtsgericht hat Aystettens Bürgermeister Peter Wendel der Beleidigung einer Staatsanwältin für schuldig befunden. Amtsrichterin Cornelia Böttcher sah es nach der Vernehmung von zwölf Zeugen in zwei Verhandlungstagen als erwiesen an, dass der ehemalige Polizist über eine Staatsanwältin gesagt hat: „Diese Staatsanwältin gehört aufs Bett gebunden und mal gescheit durchgeknallt, weil die muss so was von frustriert sein.“
Wendel, der gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt hatte und es somit zu einer öffentlichen Verhandlung kommen ließ, bestritt dies bis zuletzt. Die rund 50 aus Aystetten kommenden Zuhörer im Gerichtssaal reagierten überrascht auf das Urteil. Wendel wurde mit dem Schuldspruch zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 100 Euro verurteilt. Zusammen mit dem bereits rechtskräftigen Urteil aus dem Herbst 2011 wegen des Betrugs an Sozialkassen wurde die Gesamtstrafe auf 120 Tagessätze zu je 100 Euro festgelegt. Weil Wendel einen Mitarbeiter schwarz im Rathaus angestellt hatte, wurden im vergangenen Jahr seine Privaträume und das Rathaus durchsucht.
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