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Augsburg
14.08.2016

Das Fenster stand offen: Polizei lässt Auto abschleppen - Frau muss zahlen

Das kann teuer werden: Wer vergisst, das Autofenster hochzufahren, riskiert abgeschleppt zu werden.
Foto: Sandra Liermann (Symbolbild)

Eine Frau aus dem Landkreis vergisst beim Parken in Augsburg, die Autoscheibe hochzukurbeln – und die Polizei lässt ihr Auto abschleppen. Kostenpunkt: 250 Euro.

Preisfrage: Was muss man tun, damit das geparkte Auto abgeschleppt wird? In der Feuerwehrzufahrt parken? Richtig. Auf einem Behindertenparkplatz oder im absoluten Halteverbot stehen? Auch richtig. Dass aber schon ein halb heruntergelassenes Fenster reicht, um abgeschleppt zu werden, dürften die wenigsten wissen.

Eine 30-Jährige aus Batzenhofen hat vor einigen Wochen diese Erfahrung gemacht: Bei einer Hochzeit ließ sie ihr Fahrzeug vor einer Augsburger Gaststätte stehen und ließ sich nach Hause fahren. Am nächsten morgen meldete sich die Polizei bei ihr – mit der Nachricht, dass ihr Auto abgeschleppt wurde. Kostenpunkt: 250 Euro.

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Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

15.08.2016

Ich kenne die rechtliche Situation nicht so genau - aber ich würde mir das nicht gefallen lassen und alle möglichen Wege beschreiten gegen die Polizei vorzugehen.

Mit meinem eigentum kann ich grubdsätzlich machen was ich will.

Etwas ganz anderes: wenn ein ganz junges hübsches Mädchen mit extrem kurzen Minirock die Straße auf- und abwatschelt - kommt die Polizei und zeiht das Mädchen aus dem Verkehr. "Durch diese KLeidung ist die Gefahr sehr groß nicht nur angemacht sondern im Extremfall auch vergewaltigt zu werden."

PS: natürlich solltem man seinen Wagen bei Abstellen möglichst dicht machen. Aber in diesem Falle muß man der Hochnäsigkeit der Polizei einen Riegel vorschieben. Vielleicht war es der Polizei auch gerade mangels Arbeit etwas langweilig....

15.08.2016

die rechtliche Situation regelt das bayerische Polizeiaufgabengesetz im Art. 25 Satz 1.2

16.08.2016

Danke. Aber dieser Bezug bietet einige Angriffspunkte. Erstens ist es eine "Kann-"Bestimmung. Zweitens ist z.B. fraglich ob die Sicherstellung 250€ kosten muß und drittens ist für mich fraglich ob dieser Fall unbedingt unter besagten Artikel fällt.

Selbst mit jetziger Kenntnis der vermutlichen rechtliche Grundlage würde ich mir das nicht gerfallen lassen Es soll auch schon Fälle gegeben haben, in denen Gesetze rechtswirdrig sind ........

15.08.2016

(edit/ Nub. 7.2)

15.08.2016

Martin W. erst informieren dann schreiben. Die Bearbeitungsgebühr wird erst bei VOWI´S ab 35 Euro fällig. Auf deutsch nicht bei Verwarnungen sondern nur bei Bußgeldern mit Bußgeldbescheid

14.08.2016

Hoffentlich gilt das nicht für Cabrios...

14.08.2016

Autofenster schließen Türen und Fenster sind bei parkenden Autos grundsätzlich zu verschließen und müssen vor unbefugter Nutzung gesichert sein, sonst droht ein Verwarnungsgeld von 15 Euro. Bleibt beim kurzfristigen Parken das Fenster einen kleinen Spalt oder das Verdeck des Cabrios offen, ist das rechtlich in Ordnung. Wird das Fahrzeug aber „offen“ am Flughafen geparkt und von der Polizei abgeschleppt und sichergestellt, dann trägt der Halter die damit verbundenen Kosten.

.

https://www.adac.de/infotestrat/adac-im-einsatz/motorwelt/sommersuenden_im_auto.aspx

14.08.2016

Das Fenster zumachen, die Tür verriegeln und zumachen, wäre keine Idee (wenn der Schlüssel noch drin wäre würde man das Ding ja trotzdem wieder aufkriegen)?

13.08.2016


Puh. Interessanter Fall. Es geht ja wohl auch nicht nur um Gegenstände im Wagen, die entwendet werden könnten sondern um den Wagen selbst und auch darum, dass niemand Unbefugter ohne Fahrerlaubnis oder Versicherungsschutz Zugriff auf das Fahrzeug erhalten kann.?

Wenn das Fahrzeug gestohlen wird, hat die Polizei den Ärger mit der Aufnahme einer Anzeige. Auch wäre sie dann im Kenntnis von ggf. falscher Angaben des Anzeigenden, die für die Versicherung relevant sein dürften. Fahrzeugeigentümer gibt an, Fahrzeug war ordnugsgemäß gesichert, Polizei weiß, dass dem nicht so war. Und schwupps wird ihr ein Strick draus gedreht werden. So oder so. Kann ja jemand gesehen haben, dass die Polizei das Fahrzeug mit dem halboffenen Fenster inspiziert und nichts unternimmt.

Also alles in allem wohl in Ordnung, die Karre abschleppen zu lassen.

Frage: Geschieht das auch, wenn man im Sommer beim Baden das Fenster einen Spalt offen lässt, damit die Hitez nicht staut?

Nach dieser Meinung HIER nicht zwangsläufig...

13.08.2016

Witzig nicht? Wenn einer auf Rad- und Gehwegen parkt, kriegt er bestenfalls ein Knöllchen. Ich würde manchmal echt gerne wissen, mit welchem Maß da gemessen wird. Übrigens, für die Liste: Oben drauf kommen auch noch die Bearbeitungsgebühren, die sie einem wegen einer OWi rein würgen, was dann noch mal 25 € sind. Der BKat ist in der Hinsicht also nur die halbe Wahrheit.