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  3. Diedorf: Dem neuen Rinderstall in Diedorf droht das Aus

Diedorf
19.01.2018

Dem neuen Rinderstall in Diedorf droht das Aus

Der Widerstand gegen den geplanten Rinderstall in Diedorf wird größer. Das zeigt Wirkung.
Foto: Horst von Weitershausen (Symbolfoto/Archiv)

Immer mehr Bürger wenden sich in Diedorf mit ihren Bedenken an Bürgermeister Peter Högg. Das zeigt Wirkung. Nun steht aber auch ein Gerichtstermin an.

Wie geht es mit den Planungen für den Rinderstall mit Hofladen in Diedorf weiter? Seit den ersten Berichten über einen möglichen Standort des Projekts auf dem Feld Großberglohe in der Nähe der Schweriner Straße und hinter dem Seniorenzentrum habe sich in der Bürgerschaft massiver Widerstand formiert, berichtet Bürgermeister Peter Högg. Viele Bürger würden sich zu diesem Thema an ihn wenden, es seien auch schon Unterschriftenlisten abgegeben werden, die sich gegen das Vorhaben an dieser Stelle wenden. Wenn die Gegenbewegung so stark sei, „dann müssen wir uns schon fragen, halten wir an dem Standort fest“, so der Bürgermeister ernüchtert.

Er und der Gemeinderat, den er in die Planungen einbezogen hatte, hatten auf Großberglohe als Kompromiss gesetzt. Ein Vorteil sei, so Högg, dass der Standort von der nächsten Wohnbebauung mindestens 200 Meter entfernt ist. Inzwischen drängt für die Kommune die Zeit, eine Lösung zu finden, die alle Beteiligten zufriedenstellt. Denn schon bald könnte der Weg frei sein für einen genehmigten Bauantrag an jener Stelle, den Investor Alois Rittel gemeinsam mit seinem Sohn Johannes Rittel eigentlich für die Anlage des Rinderstalls mit einem Hofladen, den nötigen Nebengebäuden und einer kleinen Pferdeanlage geplant hat: nämlich auf seinen Grundstücken an der Lindenstraße, etwa auf halber Höhe zwischen Lettenbach und Diedorf. Wie das Landratsamt mitteilt, ist der entsprechende Antrag „genehmigungsreif“. Das bedeutet, dass alle Bedenken vonseiten der Behörde, hier ging es etwa um die Einwirkung von Gerüchen auf die Umgebung, so genannte Immissionen, ausgeräumt werden könnten. Da das Vorhaben im Außenbereich liegt, kann und wird es genau so genehmigt werden, wie der Antragsteller das vorhat.

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