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Gersthofen
03.05.2016

Der Tag der Übertrittszeugnisse

Wie gut die Grundschüler bei Tests und Schulaufgaben abgeschnitten haben, zeigt sich an ihren Noten. Auf Basis dieser Noten wird das Übertrittszeugnis erstellt, das die Viertklässler gestern im ganzen Landkreis Augsburg erhalten haben.

Nächste Woche starten die Anmeldungen an Gymnasien und Realschulen. Inzwischen haben die Kinder ihre dafür nötigen Übertrittszeugnisse. Die Zeit davor kann stressig sein.

Das Lernen hat für sie erst einmal Pause: Mehr als 2100 Grundschüler haben am gestrigen Montag im Landkreis Augsburg ihre Übertrittszeugnisse erhalten. Je nach Notenschnitt können die Kinder mit diesem Zeugnis auf der entsprechenden weiterführenden Schule direkt angemeldet werden. Ein Termin, der, zumindest gefühlt, mit immer mehr Stress und Druck auf die oft nicht einmal zehn Jahre alten Kinder verbunden ist. Die fachliche Leiterin des Schulamts im Augsburger Land, Renate Haase-Heinfeldner, kann das zumindest aus Sicht vieler Lehrkräfte der vierten Klassen bestätigen. „Das hängt zum einen damit zusammen, dass die Proben seit einigen Jahren mindestens eine Woche vorher angesagt werden müssen“, so die Schulamtsleiterin. Eltern würden so mit ihren Kindern immer öfter gezielt auf die Proben lernen. Bis zum Übertrittszeugnis haben die Viertklässler in der Regel zwölf Deutscharbeiten, je fünf Proben in den Fächern Heimat- und Sachunterricht und Mathematik hinter sich, hinzu kämen immer öfter auch schriftliche Prüfungen in Fächern wie Musik oder Kunst.

Auf der anderen Seite sähen viele Eltern sehr stark auf den Schnitt im Übertrittszeugnis. Aktuell gilt, wer in den drei Hauptfächern einen Schnitt von 2,33 hat, hat damit auch die Empfehlung, sich auf einem Gymnasium anmelden zu können. Gleiches gilt bei einem Schnitt von 2,66 für Realschulen. Wird der Schnitt für die direkte Anmeldung verpasst, gibt es die Möglichkeit des Probeunterrichts samt Prüfung, erinnert Haase-Heinfeldner. Dann gilt wiederum: Der bestandene Probeunterricht ersetzt die Empfehlung aus dem Übertrittszeugnis. Als bestanden gilt die Prüfung, wenn in den Fächern Deutsch und Mathematik in einem Fach die Note drei und im anderen die Note vier erreicht wurde. Doch selbst mit zwei Vieren in den beiden zentralen Fächern können sich die Eltern noch für den Übertritt auf die jeweils gewünschte Schule entscheiden. „Der Elternwille ist damit bereits jetzt eindeutig gestärkt“, erinnert Schulamtsleiterin Renate Haase-Heinfeldner.

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