Der selbstbestimmte Tod
Heute Abend diskutiert der SPD-Ortsverein Gersthofen über Sterbehilfe. Warum diese immer noch umstritten ist.
Darf ein Arzt seinem Patienten beim Sterben helfen? Eine aktive Sterbehilfe, also die Tötung auf Verlangen, ist verboten. Erlaubt ist die passive Sterbehilfe. So kann ein Arzt etwa einen schwerstkranken Menschen sterben lassen, indem er keine lebensverlängernden Therapien durchführt. Der Bundestag beschäftigt sich gerade mit der „Beihilfe zum Suizid“. Vier Gesetzesentwürfe liegen auf dem Tisch. Anfang November soll eine bundeseinheitliche Regelung her.
Sterbehilfe ist eine Grauzone, sagt Dr. Jakob Berger vom Bayerischen Hausärzteverband. „Kein Arzt sollte das Leben und das Leid mit sinnlosen Maßnahmen verlängern“, sagt er. Bis zu diesem Punkt aber müsse ein Mediziner alle konventionellen Methoden versucht haben. Dem Leben selbstbestimmt ein Ende setzen, in seinen 40 Berufsjahren war auch das schon ein Thema. „Natürlich gab es Fälle, wo ich von Patienten angesprochen wurde.“ Der Bitte nachgekommen sei er nie. „Die Betroffenen agieren aus der Verzweiflung heraus und können in der Extremsituation oft nicht einschätzen, was passiert.“
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