Private Wasserzisternen sind (noch) von den Abwassergebühren befreit.

In der jüngsten Adelsrieder Gemeinderatssitzung wurde über Anträge auf Nutzung von Regenwasser zur Toilettenspülung gesprochen. Bürgermeisterin Erna Stegherr-Haußmann sagte: „In unserer Satzung ist bestimmt, dass jeder Bürger sich aus der gemeindlichen Wasserversorgung bedienen muss, deshalb bedarf es hierfür einer Ausnahmegenehmigung.“ Außerdem hänge vom Bezug an Trinkwasser auch gleichzeitig die Abwassergebühr ab. „Eigentlich müssten die Eigentümer der Zisternen Zähler einbauen lassen, um feststellen zu können, wie viel Regenwasser verbraucht beziehungsweise Abwasser produziert wird.“
Nur so könnte man diese Adelsrieder an den allgemein üblichen Abwassergebühren beteiligen, was bislang aber nicht der Fall sei. Erst einmal ist diese Entscheidung vertagt worden. (ulha)
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