Doppelmord von Hirblingen: Verteidiger zweifeln Beweismittel an
Überraschung beim Prozess zum Hirblinger Doppelmord: Die Verteidiger des Angeklagten erklären, warum die Beweise der Staatsanwaltschaft nicht verwertbar seien.
Paukenschlag zu Beginn des fünften Prozesstags um den Hirblinger Doppelmord: Die Rechtsanwälte Walter Rubach und Hansjörg Schmid, die den angeklagten Waldemar N. vertreten, fordern, dass verschiedene Beweismittel vor Gericht nicht mehr verwertet werden können. Das beantragte Verbot umfasst unter anderem die in der Wohnung des 32-Jährigen gefundenen Küchenmesser sowie die Rechnung über den Kauf eines Spatens, mit dem die beiden ermordeten Nachbarinnen außerhalb des Gersthofer Ortsteils in einem Erdloch verscharrt worden waren.
Das Beweisverwertungsverbot könnte zur Folge haben, dass Beweismittel und auch Aussagen bei der Urteilsfindung so behandelt werden, als seien sie nicht vorhanden. Die Begründung der beiden Verteidiger: Das Auto, in dem die Spatenrechnung lag, und die Wohnung seien wegen Gefahr in Verzug durchsucht worden. Doch die habe nicht bestanden.
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