Eine Vertrauensperson für die Vereine
Ehrenamtliche, die mit Kindern arbeiten, müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorliegen. Dabei will Meitingen nun helfen
Meitingen Es sorgt für Missstimmung und Ärger bei den Vereinen – das neue erweiterte Führungszeugnis. Dieses Dokument müssen künftig Ehrenamtliche vorlegen, die mit Kindern zusammenarbeiten. Das entsprechende Gesetz trat bereits 2012 in Kraft, es wird in der Region Augsburg allerdings erst jetzt umgesetzt. Mit dem „Erweiterten Führungszeugnis“ setzte sich nun auch der Meitinger Marktgemeinderat auseinander. Dabei ging es um die Überlegung, wie die Kommune den Vereinen helfen kann.
Hintergrund: In dem neu verlangten Nachweis stehen Vorstrafen von über 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von über drei Monaten. Leichtere Straftaten erscheinen in der Regel nicht. Bestehen aber einschlägige Einträge, wie Kindesmissbrauch, kann das Ehrenamt und somit der Kontakt zu den Kindern verwehrt werden.
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