Eine Wunderkerze verursacht fast 200.000 Euro Schaden
Eine 60-Jährige löst einen Großbrand und einen Wasserrohrbruch aus. Dass sie deswegen aber vor Gericht steht, macht selbst die Richterin „fassungslos“.
Mit einem großen Schrecken war das Jahr 2016 für eine 60-jährige Dinkelscherberin gestartet: Mitte Januar hatte die Frau an ihrem Weihnachtsbaum wie jedes Jahr eine Wunderkerze angezündet – eigentlich keine große Sache. In diesem Fall hatte die Wunderkerze aber verheerende Folgen: Weil der Baum bereits so ausgetrocknet war, griff ein Funke zuerst auf den Baum über, dann breitete sich das Feuer rasch über das ganze Haus aus. Das Ende vom Lied: Ein Wohnungsbrand mit rund 150000 Euro Schaden sowie ein Wasserrohrbruch mit Folgekosten von rund 40000 Euro. Der war wiederum entstanden, weil eine Wasserleitung geplatzt war, als die Feuerwehr den Hydranten aufgedreht hatte. Die Frau hatte wegen fahrlässiger Brandstiftung einen Strafbefehl erhalten. Weil sie dagegen Einspruch einlegte, kam es zur Verhandlung am Amtsgericht.
Den Sachverhalt selbst gab die Frau zwar zu – ob die Staatsanwaltschaft sie wegen der Brandstiftung verfolgen muss, daran hatte aber nicht nur ihre Verteidigerin Natalie Kastaniotis erhebliche Zweifel. Schließlich hat die Frau sich mit der Tat vor allem selbst geschädigt und bleibt auf einem Teil des Schadens an ihrem Haus sogar sitzen. Dazu kommen die psychischen Belastungen: Nach dem Vorfall war sie rund vier Wochen arbeitsunfähig und musste Beruhigungsmittel einnehmen, um schlafen zu können. Ihr Haus wird wohl erst im Herbst wieder bezugsfertig sein, bis dahin wohnen sie und ihr Mann bei ihrem Sohn in dem Haus. „Es war furchtbar, ich bin immer noch nicht drüber hinweg“, sagte die 60-Jährige vor Gericht. Bereits im Vorfeld hatten sowohl die Verteidigerin als auch die zuständige Richterin Rita Greser versucht, die Staatsanwaltschaft dazu zu bewegen, das Verfahren gegen die strafrechtlich bislang komplett unbehelligte Frau einzustellen – vergebens. „Eigentlich dürften wir hier gar nicht sitzen“, sagte Kastaniotis. Richterin Greser pflichtete ihr bei: „Das ist ein so untypischer Fall – ich finde es völlig abwegig, dass die Staatsanwaltschaft da nicht einlenkt.“ Selbst während derVerhandlung versuchten Richterin und Verteidigerin noch, die Leitung der Staatsanwaltschaft in letzter Sekunde von einer Verfahrenseinstellung zu überzeugen und handelten sich einen Korb ein: Denn den Straftatbestand als solches betrachtet die Behörde als erwiesen.
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