Der Obst- und Gartenbauverein Neumünster ändert seine Satzung.
Bei der Generalversammlung des Obst- und Gartenbauvereins Neumünster gab es mit der Satzungsneufassung und Eintragung in das Vereinsregister diesmal ein umfangreiches Programm.
Damit der Vereinsvorsitzende nicht mit seinem Privatvermögen für den Verein haftet, muss wurde der Antrag auf Eintragung in das Vereinsregister gestellt werden. Nach detaillierten Erläuterungen der Formalitäten stimmte die Versammlung einem Eintrag zu. Auch für die Satzungsneufassung gab die Versammlung grünes Licht.
(fmi)
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