Finanzieller Ausgleich für die Kurzzeitpflege?
Ob der Kreis den Einrichtungen unter die Arme greift, entscheidet der Kreistag
Gibt der Landkreis Augsburg Geld, um den Mangel an Kurzzeitpflegeplätzen zu beheben? In der letzten Sitzung des Beirats für Soziales und Seniorenfragen wurde diskutiert, ob der Landkreis Augsburg die Bereitstellung von Kurzzeitpflegeplätzen finanziell fördert, indem er den personellen Mehraufwand, der den Einrichtungen durch die Aufnahme eines Kurzzeitpflegegastes gegenüber der Aufnahme eines vollstationären Bewohners entsteht, finanziell ausgleicht. Der Beirat für Soziales und Seniorenfragen empfiehlt eine solche Förderung; eine abschließende Entscheidung (auch zur eventuellen Förderhöhe) fällt bei den Haushaltsberatungen, die Anfang kommenden Jahres im Kreistag und seinen Gremien anstehen.
Im Jahr 2019 wird der Landkreis Augsburg außerdem sein seniorenpolitisches Gesamtkonzept, den Pflegebedarfsplan und die Bevölkerungsprognose fortschreiben, um aktuelle Zahlen zu erhalten und den Entwicklungen in diesem Bereich Rechnung zu tragen. Die Gemeinden im Landkreis Augsburg erhalten dann vom Landratsamt auch Zahlen zur Altersentwicklung und zum Pflegebedarf auf Gemeindeebene kostenfrei zur Verfügung gestellt.
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