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Prozess
27.04.2018

Gersthofer Messerstecher bleibt im Gefängnis

Am Tag nach der Messerstecherei suchte die Polizei nach den Spuren.
Foto: Marcus Merk (Archiv)

Die Jugendkammer verurteilt den 19-Jährigen nach der Attacke in einer Gersthofer Disco zu einer Strafe von über fünf Jahren. Ein Opfer erhält Schmerzensgeld.

Der 19-jährige Messerstecher, der im Juni 2017 drei Männer in einer Disco in Gersthofen schwer verletzt hatte, bleibt hinter Gittern: Am Freitag verurteilte ihn die Jugendkammer am Landgericht Augsburg zu fünf Jahren und drei Monaten. Die Richter um Lenart Hoesch blieben damit unter der Strafe, die Staatsanwältin Martina Neuhierl gefordert hatte: Sie hielt sechs Jahre wegen des Angriffs für angemessen – allerdings wegen versuchten Totschlags und nicht wie ursprünglich angeklagt wegen versuchten Mordes. Davon war die Kammer am letzten Prozesstag abgerückt. Schließlich sei nicht ganz klar geworden, was sich tatsächlich in der Disco abgespielt hatte.

Dort war es nachts zunächst zu einem Wortwechsel zwischen dem späteren Angeklagten und einem Gast gekommen. Es ging um offenbar um eine junge Frau. Die Situation schaukelte sich hoch und endete mit der blutigen Auseinandersetzung. Für Staatsanwältin Martina Neuhierl war klar, dass der 19-Jährige gezielt mit einer Waffe auf einen 29-Jährigen losgegangen war. Er habe sich provoziert gefühlt und sei dann in Rage geraten. Nach dem Angriff habe er laut Martin Neuhierl mit der Waffe „herumgefuchtelt, um sich die anderen Gäste vom Leib zu halten“.

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