Horgau kassiert ganz bestimmt
Bis Januar soll klar sein, wie die Gemeinde die Bürger zur Kasse bittet. Arbeiten in der Hauptstraße
Dieses Wort-Ungetüm beschäftigt viele Bürger: „Straßenausbaubeitragssatzung.“ Das ließ sich auch an der Zahl der Zuhörer ablesen, die zur Horgauer Gemeinderatssitzung kamen. Denn Horgau wird nicht umhinkommen, eine Straßenausbaubeitragssatzung zu erlassen. Und das schon sehr bald.
Anstatt von Einmalbeiträgen ist es seit April 2016 möglich, auch „wiederkehrende Beiträge“ zu erheben. Wie dieses komplizierte System funktionieren soll, dazu hatte Bürgermeister Thomas Hafner den Experten Gerhard Wiens, ehemaliger Richter am Verwaltungsgericht München, eingeladen. Er erläuterte die Vor- und Nachteile von einmaligen und wiederkehrenden Beiträgen. Die Gemeinden müssen für den Ausbau und Erhalt von Straßen und Plätzen Beiträge erheben. Beim klassischen einmaligen Straßenausbaubeitrag müssen nur die unmittelbaren Anlieger zahlen. Diese Praxis führt zu hohen, einmaligen Belastungen der Anlieger. Es gibt aber die Möglichkeit zu sogenannten wiederkehrenden Beiträgen. Diese beziehen sich auf Maßnahmen, die binnen fünf Jahren in einem Gemeindegebiet erfolgt sind und dort gesammelt abgerechnet werden. Diese werden nicht von den Anliegern einer bestimmten Straße, sondern von allen Anliegern eines Gemeindeteils gebildet. Vorteil: Die Kosten werden auf mehrere Schultern verteilt, die Höhe des Beitrags für den einzelnen Anlieger ist geringer. Wiens verglich das System mit dem Solidaritätsprinzip der Krankenversicherung. „Ich muss Beiträge zahlen, ob ich zum Arzt gehe oder nicht.“ Der Charme der wiederkehrenden Beiträge liegt in den kurzfristig niedrigeren jährlichen Beiträgen“, sagte Wiens weiter.
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